| | Chemikalienverordnung REACHRegistrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer StoffeREACH ist die Abkürzung für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals. Diese EU-Chemikalienverordnung trat am 01.07.2008 in Kraft. Sie gilt unmittelbar, muss also nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden. Auf Hersteller und Importeure kommen im Rahmen von REACH zahlreiche Pflichten zu. Fast alle Stoffe und Chemikalien, auch wenn sie seit Jahren auf dem Markt sind, müssen unter REACH neu registriert werden. Bei besonders gefährlichen Chemikalien ist zudem eine behördliche Zulassung erforderlich. Auch Zubereitungen und Erzeugnisse können unter REACH fallen. Für nicht registrierte Stoffe gilt: no Registration – no Market.
DEKRA ist ein renommierter Dienstleister auf dem Gebiet der Einstufung und Bewertung von Chemikalien und ihrer sicheren Anwendung (Messstelle gemäß § 9 GefStoffV). Außerdem erstellt DEKRA für zahlreiche Kunden der unterschiedlichsten Branchen Sicherheitsdatenblätter und Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen. DEKRA eigenes chemisches Labor ist nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. DEKRA ist Mitherausgeber des REACH Navigators www.reach-navigator.de, der im Bundesanzeiger Verlag erscheint. DEKRA ist als neutraler und zuverlässiger Partner für Prüfung und Beratung mit 16 Standorten bundesweit vertreten – auch in Ihrer Nähe! Weitergehende Informationen zum Thema REACH:
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