| | Freie Sicht für den FahrerFolien nicht an Frontscheibe klebenBei Folien auf Scheiben aus Sicherheitsglas handelt es sich nach § 22a StVZO um Einrichtungen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen.
Da auch eine glasklare Folie die Lichtdurchlässigkeit einer Scheibe vermindert, sind bestimmte Einschränkungen zu beachten:
Um die Einhaltung aller Bedingungen sicherzustellen, ist speziell für das Anbringen an den vorderen Seitenscheiben eine Änderungsabnahme gem. §19 (3) StVZO erforderlich. Die Gültigkeit der entsprechenden ABG ist hierfür von einer Anbauabnahme abhängig.
In allen bisher vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilten Bauartgenehmigungen für getönte Folien auf Scheiben von Kraftfahrzeugen findet sich deshalb sinngemäß folgender Hinweis: Getönte Folien dürfen zum nachträglichen Aufbringen an der Innenseite von Fahrzeugscheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind, angeboten werden. KONTAKT DEKRA Automobil GmbH Handwerkstraße 15 70565 Stuttgart Telefon +49.711.7861-0 Telefax +49.711.7861-2240 automobil@dekra.com Oder wenden Sie sich direkt an Ihre nächstgelegene DEKRA Automobil Niederlassung! | |