Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes
In explosionsgefährdeten Anlagen lassen sich auch mit vorbeugenden Explosions-schutzmaßnahmen Explosionsge-fährdungen nicht immer mit Sicherheit ausschließen. In diesen Fällen müssen zusätzlich Maßnahmen des konstruktiven Explosionsschutzes ergriffen werden, damit Menschen und Anlagen nicht durch die Folgen solcher Explosionen zu Schaden kommen. Der konstruktive Explosionsschutz beinhaltet dabei immer die explosionsfeste Ausführung der Anlage in Verbindung mit explosionstechnischer Entkopplung.
Im Rahmen des konstruktiven Explosionsschutzes ist die Verwendung von sogenannten Schutzsystemen erforderlich. Die Richtlinie 94/9/EG legt die Mindestanforderungen an solche Schutzsysteme und das anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren fest, damit diese in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen.
Prüfung und Zertifizierung von Schutzsystemen nach Richtlinie 94/9/EG (ATEX):
DEKRA prüft und zertifiziert als Europäische Benannte Stelle mit der Kennnummer 0158 Schutzsysteme nach Richtlinie 94/9/EG. Dabei übernehmen die Experten alle Tätigkeiten, die im Rahmen des durch den Hersteller auszuführenden Konformitätsbewertungsverfahrens durch eine Benannte Stelle zu erbringen sind:
- EG-Baumusterprüfung
- QS-Produktion oder Prüfung der Produkte
- EG-Einzelprüfung
Wichtigster Bestandteil der Zertifizierung ist der versuchstechnische Nachweis der Eignung durch Explosionsversuche. Die Prüfung und Zertifizierung dieser Schutzsystem-Einrichtungen des konstruktiven Explosionsschutzes stellt einen Schwerpunkt der Tätigkeiten dar:
- Systeme zur Explosionsdruckentlastung wie
Explosionsklappen und Berstscheiben - Systeme zur Explosionsunterdrückung
- Systeme zur Explosionsentkopplung wie
Zünddurchschlagsichere Zellenradschleusen
Schnellschlussschieber
Schnellschlussventile (Explosionsschutzventile)
Löschmittelsperren
Taktschleusen
Rückschlagklappen
Entlastungsschlote
Quetschventile
Explosionsversuche auf dem DEKRA Prüfgelände:
Auf dem Prüfgelände in Dortmund-Derne, der Bergbau-Versuchsstrecke (BVS), können großtechnische Explosionsversuche ausgeführt werden, um Geräte und Schutzsysteme des konstruktiven Explosionsschutzes auf Funktionsfähigkeit und Explosionsfestigkeit zu überprüfen.
- Zur Prüfung auf Explosions-Druckstoßfestigkeit (wie Mühlen, Filter, Schieber) können nach DIN EN 14460 neben Wasserdruckprüfungen auch reale Explosionsversuche mit Stäuben und Gasen ausgeführt werden.
- Zur Prüfung der Entkopplungsfähigkeit von entsprechenden Schutzsystemen wie zum Beispiel Schieber, Ventile, ZRS oder Löschmittelsperren stehen neben Rohrleitungen verschiedener Nennweiten auch entsprechende Prüfbehälter mit Volumina von 1 m³ bis 50 m³ zur Verfügung.
Weitere Dienstleistungen für konstruktiven Explosionsschutz ergänzen das Angebot:
- Simulation und numerische Modellierung als Ergänzung zu Explosionsversuchen
- Demonstrationsversuche zum Brand- und Explosionsschutz im Rahmen von Seminaren oder Schulungen