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SVHC in Erzeugnissen sicher im Griff

Das DEKRA Compliance Management für REACH und Gefahrstoffe

Das EU Chemikalienrecht „REACH“ verlangt bei Erzeugnissen aller Art erstmalig von den Herstellern und Importeuren, dass besonders besorgniserregende Stoffe (sogenannte SVHC – Substances of Very High Concern) deklariert werden. Es ist also für die Unternehmen von großer Wichtigkeit zu wissen, ob ihre Erzeugnisse SVHC wie z.B. bestimmte Weichmacher enthalten – und wenn ja in welcher Menge. Das DEKRA REACH Compliance Management unterstützt Unternehmen dabei, diese Informationen effizient zu ermitteln. Die hierdurch gewon-nene Sicherheit wird dem Kunden durch das DEKRA Siegel kommuniziert, z.B. durch direktes Labeln des Produktes.

Wer ist betroffen?

Betroffen von den Regelungen der REACH-Verordnung (1907/2006/EG) sind vor allem Importeure von Erzeugnissen aus nicht-EU-Staaten, aber auch europäische Hersteller von Erzeugnissen.

Welche Pflichten entstehen?
Die Importeure und Hersteller müssen angeben, ob Ihre Erzeugnisse SVHC, die auf der sogenannten Kandidatenliste der EU aufgeführt sind, in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr enthalten.

Als nächster Schritt wird für einige der SVHC eine Zulassungspflicht eingeführt werden. Gegenwärtig sind dafür u.A. die Weichmacher DEHP, DBP und BBP im Gespräch. Herstellung und Verwendung werden nur noch dann erlaubt sein, wenn das Unternehmen in einem umfangreichen Zulassungsantrag belegt, dass der Stoff nicht ersetzt werden kann und von der spezifischen Verwendung keine Gefahren für Umwelt und Gesundheit ausgehen.

Wie hilft DEKRA?


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Das DEKRA Compliance Management unterstützt Unternehmen dabei, Information über SVHC von den Zulieferern einzuholen, auszuwerten, in das firmeneigene Lieferantenmanagement zu integrieren und an den Kunden zu kommunizieren. Zur Absicherung werden gezielt Stichproben ausgewählt und im Labor untersucht.

Wenn das System erfolgreich eingeführt wurde, verleiht DEKRA das REACH Compliance Siegel. Jährliche Audits sichern das Compliance Management ab und zeigen Verbesserungspotentiale auf.

DEKRA unterstützt darüber hinaus auch Unternehmen, die auf gewisse SVHC in ihren Erzeugnissen angewiesen sind, bei der Erstellung des Zulassungsantrags.

Die umfassende Lösung: Gefahrstoff-Compliance

DEKRA bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit Ihre Produkte entsprechend allen gesetzlichen Anforderungen und Grenzwerten zu prüfen. Dabei werden gezielt nur die Anforderungen abgefragt, die auch auf Ihr Produkt zutreffen z.B. Anforderungen nach der Spielzeugrichtlinie oder nach der Phthalat-Richtlinie.

Unser Gefahrstoff Compliance Check gekoppelt mit einem für Sie maßgeschneiderten System gibt Ihnen die Sicherheit die Ihre Kunden fordern!

KONTAKT
DEKRA Industrial GmbH
Jochen Dettke
Telefon +49.711.7861-3900
jochen.dettke@dekra.com
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Weitere Informationen:

Infoblatt SVHC