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Umwelt- und Gefahrgutlogistik

Wer mit seinem Lkw oder Pkw Gefahrgut in kennzeichnungspflichtigen Mengen transportieren will, braucht eine ADR-Bescheinigung.
Unternehmen, die am Gefahrguttransport als Absender, Verlader, Verpacker oder Beförderer beteiligt sind und dabei bestimmte Freigrenzen überschreiten, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Nach § 6 der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung müssen Unternehmen, die Umgang mit Gefahrgut haben, beauftragte Personen und sonstige verantwortliche Personen bestellen.
Firmen, die Gefahrgut im Luft verkehr versenden und verpacken müssen eine vom Luftfahrtbundesamt (LBA) anerkannte Schulung besucht haben.
Menschen, die mit explosionsgefährlichen Stoffen arbeiten, benötigen einen behördlichen Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz.
Schadstoffsammelstellen brauchen Mitarbeiter, die sachkundig im Sinne der TRGS 520 sind.
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