Verkehrswertermittlung

Die ideale Basis für alle Ihre Immobilienfragen

Sie benötigen eine verlässliche Ermittlung zum Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks, die auch bei Gericht und Behörden Bestand hat? Dann ist ein neutrales, unabhängiges Verkehrswertgutachten genau das Richtige für Sie – regional verfügbar und mit einem zentralen Ansprechpartner für Ihre Anliegen.
Der Verkehrswert (Marktwert) ist definiert im § 194 BauGB (Baugesetzbuch). Sinngemäß handelt es sich dabei um den Preis, der bei einem Verkauf auf einem objektiven Markt zum Stichtag wahrscheinlich erzielt werden könnte.
Der Wert einer Immobilie wird durch viele Faktoren beeinflusst. Dazu gehören Lage, Erschließung, Bausubstanz, Wohn- bzw. Nutzfläche, Raumaufteilung, Ausstattung, energetische Eigenschaften, rechtliche Gegebenheiten, Vermietungsstand und nicht zuletzt die Markt- und Konkurrenzsituation.
Immobiliengutachter der DEKRA erfüllen durch ihre fundierte Ausbildung, Berufserfahrung und fortlaufende Weiterbildung hohe Qualitätsanforderungen. Sie ermitteln den Verkehrswert nachvollziehbar entsprechend den geltenden Wertermittlungsverordnungen und Richtlinien.
Das DEKRA Leistungsspektrum umfasst:
  • Unterstützung bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Bewertung
  • Ortstermin mit Innen- und Außenbesichtigung der Immobilie
  • Fotodokumentation
  • Darstellung wesentlicher Merkmale und rechtlicher Gegebenheiten der Immobilie
  • Lage-, Bau- und Ausstattungsbeschreibung
  • Plausibilisierung oder Ermittlung von Wohn- und Mietflächen
  • Sichtprüfung der Bausubstanz, Hinweise zu anstehenden baulichen Maßnahmen
  • Einschätzung pauschaler Wertabschläge bei Bauschäden und Instandhaltungsstau
  • Angaben zur Marktlage, zu Marktdaten bzw. Vergleichszahlen
  • Einschätzung der marktüblichen Miete/Pacht bei Ertragsobjekten
  • Ermittlung des Bodenwertes nach objektspezifischen Gegebenheiten
  • Wertermittlung nach einem für die Objektart geeigneten Verfahren (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren)
  • Plausibilisierung des Ergebnisses i. d. R. über Vergleichsfaktoren
  • Nach Bedarf Erstellung eines Exposés zur Immobilie