Der Gesetzgeber fordert regelmäßige Fahrzeugchecks, um die Sicherheit zu gewährleisten. Jeder Fahrzeughalter muss deshalb sein Auto in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen.
Lichttechnische Einrichtungen, die nicht zulässig sind oder die falsch oder in unzulässiger Anzahl am Fahrzeug verbaut sind, sind als erheblicher Mangel (EM) im Rahmen der Hauptuntersuchung zu bewerten.
Mit Umsetzung der 41. Änderungsverordnung in 2006 werden die Vorschriften über die regelmäßige technische Überwachung neu gefasst und teilweise aufgehoben.
Die Prüfplakette wird mit Ablauf des auf der Prüfplakette angegebenen Monats und Jahres ungültig. Die Jahreszahl steht in der Mitte, die oberste Zahl bezeichnet den Monat.
Wir empfehlen Ihnen vor Beginn eines längeren Aufenthaltes Ihres Fahrzeuges im Ausland, die Haupt- und/oder Abgasuntersuchung an einer DEKRA Prüfstelle durchführen zu lassen.