Wichtige Änderung:
Seit 01.01.2010 ist die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert. Weitere Informationen >>> hier
Wir prüfen Ihr Fahrzeug auf Zustand, Funktion sowie Ausführung und Wirkung der Bauteile und Systeme. Dies geschieht durch visuelle, manuelle oder elektronische und messtechnische Prüfung und grundsätzlich ohne Montagearbeiten.
Im Einzelnen prüfen wir:
- Zustand (Beschädigung, Korrosion und Alterung; übermäßiges Spiel und übermäßiger Verschleiß sowie sachgemäße Befestigung, Sicherung, Freigängigkeit, Leichtgängigkeit)
- Funktion
- Ausführung (Gestaltung, Anbringung, Anzahl, vorgegebene Schaltung, erforderliche Kennzeichnung)
- Wirkung (Einhaltung bzw. Erreichen bestimmter Grenzwerte)
An folgenden Untersuchungspunkten:
- Bremsanlage
- Lenkanlage
- Lichttechnische Einrichtungen und andere Teilen der elektrischen Anlage
- Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
- Fahrgestell, Rahmen, Aufbau sowie daran befestigte Teile
- Sonstige Ausstattung
- Umweltverträglichkeit (Abgas- und Geräuschverhalten, Verlust von Ölen und anderen Flüssigkeiten)
- Sichtverhältnisse
- Identifizierung des Fahrzeugs
An Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung werden zusätzliche Untersuchungen durchgeführt.
Der Prüfingenieur teilt das Fahrzeug nach der bei der Hauptuntersuchung erstellten Mängelliste in eine der folgenden Mängelklassen ein:
- Ohne erkennbare Mängel (OM): Die Plakette wird zugeteilt.
- Geringe Mängel (GM): Die Plakette kann zugeteilt werden, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist (dem Fahrzeughalter droht ein Bußgeld, wenn bei einer Kontrolle im Straßenverkehr die Mängel nicht abgestellt sind.
- Erhebliche Mängel (EM): Die Plakette wird nicht zugeteilt, eine Nachprüfung ist erforderlich.
- Verkehrsunsicher (VU): Das Fahrzeug darf am Straßenverkehr nicht mehr teilnehmen. Die HU-Plakette muss entfernt werden.
Der Untersuchungsbericht (HU) und die Prüfbescheinigung (AU) müssen grundsätzlich nicht im Fahrzeug mitgeführt werden, sind aber bis zur nächsten Untersuchung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.