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Sauber durch die Umwelt

Abgasuntersuchung (AU) reduziert Emissionen

Wichtige Änderung: Seit 01.01.2010 ist die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert. Seit 2006 ist bei Kraftfahrzeugen mit On-Board-Diagnosesystem (OBD-System) und bei Krafträdern diese Untersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung. Für die anderen Fahrzeuge gilt dies ab Januar 2010.
Die Abgasemissionen des Fahrzeuges werden auf Einhaltung speziell für diese Untersuchung vorgegebener Grenzwerte überprüft. Die schadstoffrelevanten Bauteile werden auf ihren Zustand und ihre Funktionsfähigkeit hin untersucht.
Mit Wirkung vom 01.04.2006 ist bei Krafträdern im Rahmen der Hauptuntersuchung auch das Abgasverhalten zu überprüfen.
Wann die Frist für die nächste AU endet, lesen Sie an der sechseckigen Plakette des vorderen amtlichen Kennzeichens ab. Wichtige Änderung: Bei Prüfungen ab dem 01.01.2010 ist die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert.
Grundsätzlich unterliegen alle zugelassenen Fahrzeuge mit Otto- oder Dieselmotor der AU-Pflicht. Aber es gibt auch begründete Ausnahmen. Wichtige Änderung: Bei Prüfungen ab dem 01.01.2010 ist die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert.
Hauptuntersuchungen und Abgasuntersuchungen (mit anschließender Plakettenzuteilung) dürfen nur in Deutschland durchgeführt werden.
Die nächste Haupt- und Abgasuntersuchung kommt bestimmt. Ihren fälligen Prüftermin erkennen Sie auf der jeweiligen Prüfplakette, im Fahrzeugschein (nur HU) oder im letzten Prüfbericht - doch es geht auch einfacher: Wir erinnern Sie gerne per E-Mail an Ihren nächsten HU-/AU-Prüftermin.