1. Bei der theoretischen Prüfung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Persolnalausweis / Reisepass
- Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule (entfällt bei Neuerteilung und Umschreibung einer Fahrerlaubnis )
Prüfungsgebühr für die theoretische Prüfung:
alle Klassen: € 20,83
mündliche Prüfungen auf Anfrage.
Die schriftliche theoretische Prüfung kann in deutsch, sowie in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden.
Über eine mündliche theoretische Prüfung sollten Sie sich vorab bei uns erkundigen.
2. Bei der praktischen Prüfung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Pesonalausweis / Reisepass
- Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule (entfällt bei Neuerteilung und Umschreibung einer Fahrerlaubnis )
Prüfungsgebühr für die praktische Prüfung:
Klasse A1 und B: € 84,97
Klasse A: € 112,81 weiter Klassen auf Anfrage
Die Anmeldung zur praktischen Prüfungerfolgt über die Fahrschule. Sie kann erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens 1 Monat vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters abgelegt werden.
3. Begutachtung von Körperbehinderten:
Die Fahrerlaubnisbehörde kann, sofern Bedenken gegen körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers bestehen, unter anderem ein entsprechendes Gutachten anfordern. Durch einen amtlichen Prüfer, oder Sachverständigen, werden evtl. notwendige Auflagen und Beschränkungen festgelegt. Mit Hilfe einer Fahrprobe wird überprüft, ob der Behinderte das Fahzeug mit den besonderen technischen Hilfsmitteln sicher führen kann.
Für die Begutachtung ist eine Terminvereinbahrung erforderlich.