Beim nachträglichen Einbau einer Gasanlage kann die vorgeschriebene Gassystemeinbauprüfung (GSP) in allen DEKRA Prüfstellen erfolgen. Sofern eine Genehmigung nach ECE-R 115 vorliegt, kann nach der GSP direkt die Korrektur der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsbehörde vorgenommen werden.