Keine andere Fahrzeugklasse stand in den vergangenen Jahren derart im Fokus der Bevölkerung, der Medien und der Politik wie die der Transporter. Ein deutlicher Anstieg bei den Unfallzahlen hat zu einer emotionalen Diskussion geführt, die fernab jedweder sachlichen Auseinandersetzung mit der Thematik zur regelrechten Schaffung eines Feindbildes auf den Straßen geführt hat. Die DEKRA Unfallforschung beschäftigt sich seit Ende der 1990er-Jahre mit dieser Thematik. Analysen der Unfallursachen sowie statistische Auswertungen führten dabei zu sehr interessanten Ergebnissen. So wurden die gestiegenen Unfallzahlen bestätigt, gleichzeitig konnte die Unfallforschung aber auch aufzeigen, dass die Zulassungszahlen im gleichen Zeitraum noch stärker gestiegen waren, das Unfallrisiko der Transporter faktisch also gesunken ist. Ebenso konnte die Unfallforschung aufzeigen, dass sich die allermeisten Unfälle mit Transporterbeteiligung im Geschwindigkeitsbereich unterhalb der häufig geforderten Tempobegrenzung für Transporter von 120 oder 130 km/h ereignen. Die Analysen der Unfallforschung zeigten aber andere Probleme, z. B. im Bereich der Ladungssicherung sowie der Fahrerausbildung. Hier wurden Lösungsvorschläge erarbeitet.
Beispiele aus dem Angebotsspektrum der DEKRA Unfallforschung:
• Analyse des Unfallgeschehens mit Transporterbeteiligung • Ermittlung von Zulassungszahlen und Ausrüstungsquoten von Transportern • Ladungssicherung im Transporter • Analysen zum Einfluss der Ladungsverteilung auf das Fahrverhalten von Transportern • Fahrdynamische Tests mit Transportern
Welcher Transporter mit dem Pkw-Führerschein gefahren werden darf, richtet sich nach der zulässigen Gesamtmasse des Transporters und dem Datum des Ersterwerbs der Fahrerlaubnis. Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B dürfen Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t gefahren werden. Mit Führerscheinen der alten Klasse 3, heute C1E, dürfen Transporter bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t gefahren werden.
Die fahrzeugbezogene Höchstgeschwindigkeit richtet sich nach der zulässigen Gesamtmasse und dem Verwendungszweck der Transporter. Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t unterliegen hier der gleichen Regelung wie Pkw: Innerorts 50 km/h, außerorts 100 km/h und auf Autobahnen keine Begrenzung (Richtgeschwindigkeit 130 km/h) Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t bis 7,5 t gelten innerorts 50 km/h, außerorts und auf Autobahnen 80 km/h. Handelt es sich dagegen um einen Pkw in dieser Gewichtsklasse, gelten die Regelungen wie bei Transportern bis 3,5 t. Ob Lkw oder Pkw wird dabei nicht durch den Eintrag in den Zulassungspapieren sondern durch den jeweiligen aus dem Auf- und Ausbau ersichtlichen Transportzweck bestimmt! Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 7,5 t gilt außerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h, auf Autobahnen von 80 km/h. Wird die Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen unterhalb der oben genannten Werte festgelegt, so gilt selbstverständlich diese.