| | Informationen zu einem nicht von Ihnen selbst verschuldeten Unfall
Sichern Sie Beweise an der Unfallstelle:
Notieren Sie sich:
In jedem Fall kann Sie ein unabhängiger Sachverständiger bei der Abwicklung Ihres Schadens unterstützen. Bei einem nicht von Ihnen verschuldeten Unfall (einem sogenannten Haftpflichtschaden) trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für einen Sachverständigen, einen Rechtsanwalt, einen Mietwagen und die Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges. Sie als Geschädigter haben folgende Rechte und Ansprüche bei einem Haftpflichtschadensfall:
Übersteigt der Schaden die Bagatellschadengrenze, übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten. Vorraussetzung dafür ist, dass Sie die Pflicht zur Schadenminderung berücksichtigen. Fragen rund um den Sachverständigen:
Es gibt viele Gründe die dafür sprechen einen Sachverständigen einzuschalten. Unter anderem dienen die von einem Sachverständigen erstellten Gutachten der Beweissicherung bei Unfallhergängen mit noch ungeklärter Schuldfrage, aber auch der Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall.
Die Qualifikation eines Sachverständigen und dessen Unabhängigkeit gewährleisten korrekte und unvoreingenommene Gutachten. Die Sachverständigen von DEKRA überzeugen zudem auch mit Fachkompetenz, Wissen über die neuesten Technologien bei der Aufnahme von Gutachten und einer bundesweiten Flächendeckung.
Sie sollten grundsätzlich einen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen. Dieser sollte für Sie neben der Wertminderung und dem Restwert auch den Nutzungsausfall und den eigentlichen Schadenumfang vollständig ermitteln. Reicht bei kleineren Schäden im Haftpflichtfall auch ein Kostenvoranschlag Ihrer Reparaturwerkstatt?
Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion, weswegen es im Streitfall immer sicherer ist, ein unabhängiges und qualifiziertes Gutachten erstellen zu lassen.
Im Haftpflichtfall kommen auf den Geschädigten bei einem Schadenfall über der Bagatellschadengrenze keine Kosten zu, da die Versicherung des Unfallgegners die Kosten übernimmt. Beim Kaskoschaden werden die Kosten nicht von der gegnerischen Versicherung getragen. Bei DEKRA berechnen sich die Kosten nach dem tatsächlichen Aufwand für das Gutachten.
Neben einem Gutachten zum Schaden gibt es noch eine Vielzahl weiterer Gutachten.
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