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Informationen zu einem von Ihnen selbst verschuldeten Unfall

Generell gibt es bei einem Unfall einiges zu beachten. Dazu gehört zunächst die Sicherung aller für die Schadenabwicklung notwendigen Informationen.

Sichern Sie Beweise an der Unfallstelle:

  • Fotografieren Sie den Unfallort und die beteiligten Fahrzeuge
  • Machen Sie neben Übersichtsfotos auch Detailfotos von den entstandenen Schäden
  • Fertigen Sie eine Unfallskizze an
  • Achten Sie auf Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte
  • Falls erforderlich, rufen Sie die Polizei. Dies ist immer dann der Fall, wenn Personen verletzt wurden oder ein hoher Sachschaden entstanden ist. Auch bei Verdacht auf Straftaten wie z.B. Unfallflucht, Missbrauch von Alkohol oder Drogen oder einer unklaren Sachlage sollten Sie die Polizei einschalten.

Notieren Sie sich:

  • Amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Namen und Anschriften der Unfallgegner
  • Versicherungsgesellschaften der Unfallgegner (ist diese nicht bekannt, lassen Sie sich die Information nachliefern)
  • Namen und Anschriften von Zeugen


Ein nützliches Dokument, dass Sie an der Unfallstelle unterstützt, können Sie hier herunterladen: Unfall! Was tun? Legen Sie diese Checkliste am Besten gleich in Ihr Handschuhfach!

In jedem Fall kann Sie ein unabhängiger Sachverständiger bei der Abwicklung Ihres Schadens unterstützen.

Bei einem durch Sie selbst verschuldeten Unfall sind die Ersatzleistungen für Ihr Fahrzeug individuell über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages geregelt (AKB), sofern Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Den Schaden Ihres Unfallgegners deckt Ihre Haftpflichversicherung. Damit die Abwicklung schnellstmöglich erfolgen kann, sollten Sie Ihrer Versicherung den Unfall zeitnah melden. 

Im Vergleich zu einem Unfall in den Sie unverschuldet verwickelt wurden, gibt es einige gravierende Unterschiede:

  • Die Kostenübernahme für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes ist meist ausgeschlossen
  • Die Beauftragung eines Sachverständigen muss in Absprache mit Ihrer Versicherung erfolgen oder wird direkt durch diese veranlasst
  • Eine Wertminderung, Kosten für einen eventuell erforderlichen Mietwagen sowie Nutzungsausfallkosten werden meist nicht erstattet
  • Manche Versicherungen übernehmen alle wichtigen Schritte in der Schadenabwicklung für Sie

Hinsichtlich der Behebung Ihres eigenes Schadens (Kaskoschaden) sollten Sie sich daher unbedingt unverzüglich mit Ihrer Versicherung abstimmen.

Fragen rund um den Sachverständigen: