Im Auftrag von Kreditinstituten ermittelt DEKRA den Beleihungswert von Grundstücken gemäß § 16 Absatz 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes.
Vom Standardobjekt bis zu anspruchsvollen Gewerbekomplexen - für finanzwirtschaftliche Zwecke qualifizierte sowie erfahrene Gutachter übernehmen die verschiedenen Bewertungsaufgaben.
Ein hohes Maß an Service, Qualität und Professionalität stehen für uns an erster Stelle.
Wir arbeiten mit moderner Software, welche die fristgerechte und zur Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) konforme Leistungserbringung auch bei umfangreichem Auftragsvolumen sicherstellt.
Spezielle Rahmenbedingungen von Banken und Sparkassen finden Berücksichtigung.
Das DEKRA Leistungsspektrum zum Beleihungswert umfasst: