Für Sie als Praxisinhaber, Apotheker oder Rettungsdienstleister steht die Gesundheit Ihrer Patienten im Fokus. Doch als Arbeitgeber müssen Sie sich auch den Themen Arbeits- und Betriebssicherheit stellen - bereits vom ersten Mitarbeiter an.
Nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) sind Sie dazu verpflichtet medizintechnische Geräte regelmäßig zu kontrollieren. Auch Ihre elektrischen Betriebsmittel und andere technische Arbeitsmittel müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Unfallverhütungsvorschriften (bspw. DGUV Vorschrift 3) Ihrer Berufsgenossenschaft regelmäßig geprüft werden.
Wir helfen Ihnen dabei, die Sicherheit Ihrer Patienten und Angestellten zu gewährleisten und liefern klare Aussagen zum Zustand Ihrer medizintechnischen Geräte. Damit erfüllen Sie Ihre Pflichten gegenüber dem Gesetzgeber. Ihr Vorteil: Als neutrale Prüfer sind wir frei von Interessenkonflikten. Für uns steht ausschließlich die Sicherheit in Ihrer Einrichtung im Fokus.
Folgende Prüfdienstleistungen bieten wir an: