Tipps und Regeln rund um Scheinwerfer & Co.
Für Herbst und Winter empfehlen die Sachverständigen von DEKRA regelmäßige Checks der Lichtanlage am Fahrzeug.
Tipps und Regeln rund um Scheinwerfer & Co.
18. Okt 2017
Blender, Einäugige und Dunkelmänner sorgen in der „dunklen Jahreszeit“ immer wieder für gefährliche Situationen und Unfälle, warnen die Sachverständigen von DEKRA. Für Herbst und Winter empfehlen sie regelmäßige Checks der Lichtanlage am Fahrzeug – etwa im Rahmen der Aktion „Licht-Test“ im Oktober.
Fast jedes dritte Fahrzeug (32 Prozent) rollt mit einer mängelbehafteten Lichtanlage über die Straßen, so das Ergebnis des Licht-Test 2016. Die häufigsten Mängel betreffen das Abblendlicht, das fürs Sehen und Gesehenwerden eine entscheidende Rolle spielt. Aber auch Nebelscheinwerfer, Rücklicht, Bremsleuchten und Blinker fallen häufig aus. „Wer mit defekter Lichtanlage fährt, provoziert gerade im Herbst und im Winter gefährliche Situationen und Unfälle“, warnt Danijel Cakeljic, Lichtexperte bei DEKRA.
An vielen Fahrzeugen sind die Scheinwerfer nicht richtig justiert. Zu hoch eingestellt, nehmen sie dem Gegenverkehr die Sicht, besonders gefährlich bei Dunkelheit oder Regen. „Im Blendschleier geht für den geblendeten Fahrer der Kontrast verloren. Er kann neben der Lichtquelle oft nichts mehr erkennen und somit nicht auf Fußgänger oder Fahrzeuge am Straßenrand reagieren“, so der Experte.
Eine zu tiefe Einstellung der Scheinwerfer hingegen macht das Fahren zum Blindflug, mit der Folge, dass auch hier Fußgänger oder Hindernisse oft nicht rechtzeitig zu erkennen sind. „Wer gerade in der dunklen Jahreszeit die Beleuchtungsanlage regelmäßig prüft, fährt einfach sicherer“, so Cakeljic.
Darauf sollten Autofahrer jetzt besonders achten:
Mancher Autofahrer liebäugelt mit modernen lichtstarken Scheinwerfern anstelle der serienmäßig verbauten. DEKRA erinnert daran, dass jeder Scheinwerfer nur mit der Lichtquelle betrieben werden darf, für die er bauartgenehmigt ist. H4-Halogenscheinwerfer zum Beispiel auf lichtstärkere H7- oder Xenon-Lichtquellen umzurüsten, etwa mit Nachrüstsätzen aus dem Internet, ist unzulässig. Es führt dazu, dass Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlischt, und damit letztlich auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Wer umsteigen will, muss den kompletten Scheinwerfer austauschen lassen und dabei die geltenden Vorschriften beachten.
Beim Austausch eines defekten Leuchtmittels sollten nur qualitativ hochwertige Produkte mit ECE-Prüfzeichen verwendet werden.