Prüfung elektrischer Anlagen

Wirksamkeit und Betriebssicherheit von elektrischen Anlagen

Ohne elektrische Energie und dazugehörende Elektroinstallationen ist ein Gebäudebetrieb nicht möglich. Anlagenausfälle können weitreichende Konsequenzen haben und auch die elektrische Energie selbst stellt eine Gefahr für Leben und Gesundheit dar. Deshalb unterstützen Sie unsere Sachverständigen mit regelmäßigen Prüfungen Ihrer elektrischen Brandmelde-, Alarmierungs- und Starkstromanlagen sowie Sicherheitsstromversorgungen (SSV).
Sie möchten mehr zu unseren Services für elektrische Anlagen wissen? Wir informieren Sie gern!

Hohe rechtliche Sicherheitsanforderungen

Gebäudebetreibern schreibt die Prüfverordnung der Länder (Baurecht) vor, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel den elektro- und sicherheitstechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert, betrieben und instandgehalten sowie von Sachverständigen abgenommen und geprüft werden müssen.

Breites Prüfspektrum für Elektrotechnik

Unsere erfahrenen Sachverständigen bieten Ihnen Elektroprüfungen nach den Vorschriften der Bauordnungsbehörden sowie der Versicherungen erstmalig vor Inbetriebnahme Ihrer elektrischen Anlagen und dann regelmäßig wiederkehrend. Zudem führen wir für Sie gemeinsam mit den DEKRA Experten für technische Gebäudeausrüstung und Brandschutz interdisziplinäre Wirk-Prinzip-Prüfungen durch, bei denen wir prüfen und simulieren, ob Ihre elektrischen Betriebsmittel in Szenarien wie Stromausfall, Feuer oder ähnlichen Ernstfällen auch tatsächlich wie geplant funktionieren.

Unsere Leistungen im Überblick

    • Brandmeldeanlagen (BMA)
    • Alarmierungsanlagen (ELA, SAA)
    • Sicherheitsstromversorgungen (SSV)
    • Starkstromanlagen

    DEKRA – Ihr kompetenter Partner für Elektrotechnik

    • Jederzeit Planungs- und Rechtssicherheit
    • Kostenersparnis durch ganzheitliche Prüfungen über alle Gewerke hinweg
    • Effizientere Planung Ihrer Sicherheitstechnik dank umfassender Beratungskompetenz für TGA, Elektrotechnik (ELT) und Brandschutz
    • Bundesweit einheitliche Bewertungsmaßstäbe