Gefahrstoffmanagement

Gefahrstoffmanagement gemäß der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) macht umfangreiche Vorgaben, welche Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer zu ergreifen sind. So muss etwa festgelegt und dokumentiert werden, bei welchen betrieblichen Abläufen und auf welche Weise eine Chemikalie eingesetzt wird. Die Beschäftigten müssen durch Unterweisungen und Sicherheitsdatenblätter darüber informiert werden, welche Gefahren von einem Stoff oder einem Gemisch ausgehen. Nur so kann ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen ermöglicht werden.
Betriebe, die eine Vielzahl von Gefahrstoffen an verschiedenen Arbeitsplätzen einsetzen, sollten zur Risikobeherrschung ein sorgfältig strukturiertes Gefahrstoffmanagement betreiben. Das Gefahrstoffmanagement befasst sich dabei neben der Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen ebenfalls mit der Recherche zu Alternativstoffen und der kontinuierlichen Evaluation des Gefahrstoffeinsatzes am Arbeitsplatz. Als Kernelement zählt dazu die Benennung eines Gefahrstoffbeauftragten oder die Einrichtung einer internen Gefahrstoffstelle mit folgenden Aufgaben:
  • Anlauf- und Antragstelle für Abteilungen, die einen spezifischen Stoff einsetzen wollen
  • Prüfung der dazu erforderlichen Dokumente (z. B. Sicherheitsdatenblatt)
  • Prüfung der Einsatzbedingungen
  • Erteilung der Erlaubnis zum Umgang mit Gefahrstoffen (ggf. mit Auflagen) oder Ermittlung von Ersatzstoffen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Durchführung/Veranlassung von Unterweisungen
  • Beratung und Information der betroffenen Abteilungen, z.B. bei rechtlichen Änderungen gemäß GefStoffV

Ihre Vorteile

  • Maßgeschneiderte Lösungen: Sie erhalten die Unterstützung, die Sie wünschen.
  • Ihr Gefahrstoffmanagement ist dauerhaft aktuell dank Aktualisierungsservice.
  • Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Wie hilft DEKRA?

DEKRA unterstützt Sie beim Einrichten und Betreiben einer solchen Gefahrstoffstelle sowie bei allen Fragen rund um das Gefahrstoffmanagement. Wir informieren Sie über rechtliche Änderungen (GefStoffV, CLP, TRGS, etc.) und helfen Ihnen stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Unsere Experten verfügen über langjährige Erfahrung mit Unternehmen jeder Größe beim Umgang mit Gefahrstoffen und können Sie daher auch bei komplexen technischen und prozessualen Anforderungen kompetent beraten.

Warum DEKRA?

  • DEKRA berät seit über 30 Jahren Unternehmen zum Chemikalienrecht.
  • Bei uns erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand – Beratung, Arbeitsplatzmessung und Analytik.
  • Wir helfen Ihnen, die Anforderungen pragmatisch und effizient zu erfüllen.

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