Risikoabschätzung für Trinkwasseranlagen

Kompetente Überprüfung Ihrer Warmwasserbereitungsanlagen gemäß Vorgaben der TrinkwV

Der Zugang zu sauberem Trinkwasser ermöglicht in vielerlei Hinsicht den gewohnten Alltag unserer Gesellschaft: unbedenkliches Trinken sowie Kochen, Waschen und Putzen. Deswegen sind Eigentümer und Verwalter von Immobilien nach der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dazu verpflichtet, Warmwasserbereitungsanlagen ab einer bestimmten Größe regelmäßig auf Legionellen untersuchen zu lassen. Werden hierbei Legionellen-Kontamination in Höhe des technischen Maßnahmewertes von 100KBE / 100 ml festgestellt, ist eine Risikoabschätzung erforderlich. Unsere Sachverständigen unterstützen Sie dabei kompetent und zuverlässig.
Sie möchten mehr über unsere Risikoabschätzung für Trinkwasseranlagen erfahren? Wir helfen gerne weiter. Sprechen Sie uns an!

Sicheres Trinkwasser für mehr Gesundheit

Mit der Novellierung der TrinkwV vom 24.06.2023 sind die gesetzlichen Anforderungen für die Prüfung von Trinkwasseranlagen in Teilbereichen neu formuliert worden. Um Menschen vor den mitunter tödlichen Legionellen zu schützen, müssen die Betreiber von Warmwasserversorgungsanlagen regelmäßig im Abstand von einem bis drei Jahren Trinkwasseruntersuchungen durchführen lassen. Sind hierbei die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) definierten Werte überschritten, hat der Betreiber der Wasserversorgungsanlage unaufgefordert und unverzüglich eine Risikoabschätzung zu erstellen.

Die DEKRA Risikoabschätzung für Trinkwasseranlagen

Sollten bei Ihren Anlagen Legionellen festgestellt worden sein, unterstützen unsere Sachverständigen für Anlagentechnik und Hygiene Sie individuell bei der gemäß TrinkwV vorgeschriebenen Risikoabschätzung auf Grundlage der DIN EN 1988, VDI 6023, DVGW 551, Empfehlungen des Umweltbundesamt (UBA) und weiteren aktuellen Standards.
Zu unseren Leistungen gehören dabei:
  • Ortsbesichtigung der Trinkwasseranlage
  • Prüfung hinsichtlich der allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT)
  • Ermittlung möglicher Ursachen der Legionellenbelastung
  • Vorschläge für erforderliche Maßnahmen und deren Priorisierung
  • Dokumentation in einem Gutachten
Über den folgenden Link erreichen Sie ein Anfrageformular, über welches Sie einfach und unverbindlich ein Angebot zur Erstellung einer Risikoabschätzung anfordern können:
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DEKRA als Ihr kompetenter Partner im Fall der Fälle
  • Unsere Sachverständigen sind hygienisch fachkundige Personen nach VDI 6023 und unterstützen Sie mit jahrelanger Erfahrung
  • Mit unserer branchenübergreifenden Kompetenz helfen wir Ihnen bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten mit verschiedensten Services aus einer Hand
  • Dank unseres anerkannten, neutralen Gutachtens sichern Sie sich das Vertrauen Ihrer Stakeholder auch nach einem Legionellenbefall