Aufzugs- & Fördertechnik

TRBS 1201 Teil 4 Anhang 3 „Anforderungen an die Prüfungen von Feuerwehraufzügen“
Aufzugsanlagen sind in Deutschland erstmalig, regelmäßig wiederkehrend und nach prüfpflichtiger Änderung gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle zu prüfen. Die Prüfinhalte sind in der TRBS 1201 Teil 4 festgelegt.
Diese technische Regel zur Betriebssicherheit wurde zuletzt am 4. Mai 2022 in einer überarbeiteten Form veröffentlicht und um den Anhang 3 „Anforderungen an die Prüfungen von Feuerwehraufzügen“ erweitert.

Geprüfte Sicherheit für Aufzüge und Förderanlagen

Für Aufzüge, Bauteile und Anlagen zum Befördern von Personen und Gütern gelten besonders hohe Anforderungen an den Schutz von Gesundheit und Sicherheit. Das betrifft sowohl das Inverkehrbringen neuer Aufzugsanlagen wie auch den Betrieb der Förder- und Aufzugstechnik. DEKRA unterstützt Hersteller und Betreiber mit umfassender Expertise und führenden Messtechniklösungen wie LiKoS dabei, die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und Optimierungspotenziale zu nutzen.
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Pflicht zu Schutzmaßnahmen für Cyber-Sicherheit an überwachungsbedürftigen Anlagen
Am 22. März 2023 wurde im Rechtsbereich der BetrSichV die Technische Regel 1115 Teil 1 veröffentlicht. Sie fordert vom Arbeitgeber, dass mögliche Cyber-Bedrohungen an Arbeitsmitteln und insbesondere an überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzug-, Druck- oder Ex-Anlagen, im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen identifiziert und entsprechende Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.