Druckanlagenprüfung

Pflicht zu Schutzmaßnahmen für Cyber-Sicherheit an überwachungsbedürftigen Anlagen
Am 22. März 2023 wurde im Rechtsbereich der BetrSichV die Technische Regel 1115 Teil 1 veröffentlicht. Sie fordert vom Arbeitgeber, dass mögliche Cyber-Bedrohungen an Arbeitsmitteln und insbesondere an überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzug-, Druck- oder Ex-Anlagen, im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen identifiziert und entsprechende Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.

Sicherheitstechnische Prüfungen für Druckgeräte, Rohrleitungssysteme und Druckanlagen

Laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Druckgeräte aufgrund ihres Gefährdungspotenzials regelmäßig geprüft werden. DEKRA unterstützt Hersteller von Druckgeräten und Druckanlagen als Notifizierte Stelle vom Inverkehrbringen über Baumusterprüfungen bis hin zu Abnahmen und Konformitätsbewertungen. Betreibern bieten wir maßgeschneiderte Dienstleistungen sowie regelmäßige unabhängige Prüfungen als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) für Druckgeräte.
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