Externer Gefahrgutbeauftragter

Sicher handeln mit einer beauftragten Person für Gefahrgut

Gemäß der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen mit nur sehr wenigen Ausnahmen Betriebe, die an der Beförderung von Gefahrgütern beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Diesen können Sie auch extern beauftragen. Unsere über 100 Gefahrgutbeauftragten beraten und unterstützen Sie umfassend in allen Bereichen zur Erfüllung Ihrer rechtlichen Pflichten.
Sie möchten mehr zu der Bestellung eines DEKRA Gefahrgutbeauftragen erfahren? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Pflichten für Betriebe

Spraydosen, Batterien, gefährliche Abfälle und weitere Gefahrstoffe werden in den meisten Bereichen unserer hochindustrialisierten Gesellschaft regelmäßig eingesetzt. Jedes Unternehmen, das Gefahrgüter transportiert oder an dem Transport beteiligt ist – beispielweise durch Verarbeitung, Versand, Verpackung oder Lagerung – ist durch die Gefahrgutbeauftragtenverordnung dazu verpflichtet, intern oder extern eine beauftragte Person für Gefahrgut schriftlich zu bestellen. Ihre Aufgabe besteht darin, Sie zu beraten, die betroffenen Mitarbeitenden zu unterweisen und an der Erstellung der gesetzlich geforderten Berichte mitzuwirken.

Sicherheit durch Kompetenz und Erfahrung

Unsere Sachverständigen unterstützen Sie entweder als externe Gefahrgutbeauftragte oder beraten Ihre intern dafür benannten Verantwortlichen zu allen Fragen im Umgang mit Gefahrgut sowie rund um die Elektromobilität. Sie führen zum Beispiel Schulungen durch, erstellen Merkblätter, begehen Ihr Unternehmen und helfen Ihnen bei Ihren Berichtspflichten.

Unser Leistungsportfolio

Stellung externe Gefahrgutbeauftragte
Die Einstellung eines Gefahrgutbeauftragten ist häufig mit hohen Kosten verbunden, daher lohnt es sich für die meisten Betriebe auf die Dienstleitungen von externen Sachverständigen zurückzugreifen. Unsere deutschlandweit vertretenen Gefahrgutexperten und -expertinnen stehen Ihnen hierbei fachkundig und neutral zur Seite. Branchenübergreifend und kompetent beraten sie zu gefährlichen Gütern und achten darauf, dass Sie allen gesetzlichen Pflichten nachkommen.
Zu unseren Leistungen, neben der Stellung selbst, gehören unter anderem:
  • Beratung zu Gefahrgutthemen
  • Analyse des Status-Quo
  • Maßnahmenentwicklung
  • Schulung der Beschäftigten zu Gefahrgütern
  • Unterstützung bei Klassifizierungsfragen
  • DEKRA Merkblätter zu wichtigen Gefahrgutthemen
  • Gutachten und Expertisen
Services für interne Gefahrgutbeauftragte
Gefahrgutbeauftragte für Elektromobilität
Wenn Sie mehr zum sicheren Umgang mit Elektromobilität im Unternehmen wissen möchten, haben wir hier alle wichtigen Informationen und unsere Services für Sie zusammengestellt.

DEKRA – Themenübergreifend immer vor Ort für Sie da

  • Flächendeckender Service durch mehr als 100 DEKRA Gefahrgutbeauftragte bundesweit
  • Hohe Akzeptanz unserer Gefahrgutbeauftragten als neutrale Berater und Beraterinnen
  • Unsere erfahrenen Gefahrgutbeauftragten bieten umfangreiches Fach- und Branchenwissen – auch in vielen angrenzenden Bereichen wie der Elektromobilität
  • Als eine der größten Sachverständigenorganisationen Deutschlands bieten wir Ihnen überdurchschnittliche Erfahrung, Kompetenz und Professionalität