KBV stellt Unterstützung für QEP®- Zertifizierung ein
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wird das Zertifizierungsverfahren „QEP® – Qualität und Entwicklung in Arztpraxen“ künftig nicht mehr unterstützen. Der Qualitätsstandard „QEP®“ soll dennoch weiter bei der KBV verfügbar sein, jedoch können Sie die Umsetzung in Ihrer Praxis nicht mehr zertifizieren lassen.
Was das für Sie bedeutet: Die bisher ausgestellten Zertifikate behalten auf jeden Fall ihre Gültigkeit bis zum Zertifikatsende. Wir als Zertifizierungsgesellschaft können noch bis Ende Januar 2022 auf Basis unserer aktuell gültigen Akkreditierung Audits durchführen und Zertifikate ausstellen.
Damit können
- bereits beauftragte Zertifizierungsverfahren noch durchgeführt werden,
- angebotene Re-Zertifizierungen noch beauftragt werden und durchgeführt werden
- Angebote für eine vorgezogene Rezertifizierung unterbreitet werden und im Rahmen der verfügbarer Kapazitäten Aufträge angenommen werden.
Voraussetzung für diese Fälle ist, dass die Audits bis Ende Januar 2022 durchgeführt und mit einem positiven Zertifikat abgeschlossen werden können. Bedingt durch die verbleibende Zeit bis Ende Januar, werden wir die Aufträge nach der Reihenfolge der Eingänge bearbeiten.
Was Sie jetzt tun können:
Nutzen Sie diese letzte Möglichkeit der Zertifizierung und sprechen Sie uns an.
Eine weitere Möglichkeit ist der Wechsel auf eine ISO 9001:2015 Zertifizierung. Der Qualitätsstandard „QEP®“ bietet Ihnen eine gute Grundlage und Voraussetzung zu einer ISO 9001:2015 Zertifizierung. Gerne besprechen wir mit Ihnen eine Umstellung.
Einen ersten Überblick bietet Ihnen unser Infoflyer QEP® vs ISO 9001
Ihre Ansprechpartnerin
Henriette Weiß
henriette.weiss@dekra.com
Telefon-Nr. 09467-7129540
Seien Sie sich sicher, wir sind als starker Partner an Ihrer Seite!
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr DEKRA-Team