Mehr Informationen für Gift-Notrufzentralen
DEKRA erinnert an baldige Meldepflicht für Gefahrstoffe
DEKRA erinnert an baldige Meldepflicht für Gefahrstoffe
10. Apr. 2019
Von 2020 an müssen Unternehmen, die Gemische in Verkehr bringen, zu jedem Verbraucherprodukt eine Meldung an die Behörden geben. Das Ziel ist es, die Informationen zu potenziellen Gefahrstoffen, mit denen Verbraucher in Kontakt kommen, für öffentliche Institutionen transparent zu machen – beispielsweise für Gift-Notrufzentralen. Der Aufwand für Hersteller wird erheblich. Die Gefahrstoffexperten von DEKRA raten den betroffenen Unternehmen, die Meldepflicht unverzüglich vorzubereiten.
Der Umfang der Meldepflicht ist in Anhang VIII der CLP-Verordnung festgelegt. Für die Meldungen sind aufwändige Vorbereitungen erforderlich, unter anderem sind UFI-Codes für jede Rezeptur zu generieren. Die neue Meldepflicht nach Art. 45 der CLP-Verordnung (EU-VO Nr. 1272/2008) fordert weit umfangreichere Informationen als die bisherige nach § 16e Chemikaliengesetz. Ein entscheidender Unterschied zur bisherigen Praxis ist, dass die komplette Rezeptur gemeldet werden muss: Es muss für jede Rezeptur ein UFI (Unique Formula Indicator) generiert und auf dem Etikett und im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden.
Formulierer und Importeure sind daher auf die Zuarbeit ihrer Lieferanten angewiesen. Daher sollten Unternehmen, die noch nicht aktiv geworden sind, spätestens jetzt mit der Planung beginnen, rät DEKRA. Die Vorbereitungen sind umfangreich:
In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, die eigenen Sicherheitsdatenblätter zu überarbeiten und zu aktualisieren. Viele Unternehmen, insbesondere Mittelständler oder Importeure, haben erfahrungsgemäß nur eingeschränkte Kapazitäten, um diese Tätigkeiten rechtzeitig abzuschließen. Hier kann es ratsam sein, sich externe Unterstützung zu sichern.
Die Experten der DEKRA beraten seit über 25 Jahren Unternehmen bei Fragen rund ums Gefahrstoffrecht und erstellen Sicherheitsdatenblätter für eine Vielzahl von Branchen.
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