Nicht lauter als erlaubt
DEKRA jetzt Benannte Stelle für Outdoor-Lärmrichtlinie
DEKRA jetzt Benannte Stelle für Outdoor-Lärmrichtlinie
8. Dez. 2020
DEKRA ist jetzt auch Benannte Stelle für schalltechnische Untersuchungen von Maschinen und Geräten nach der der Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG. DEKRA ist bereits seit vielen Jahren aktiv im Bereich der Lärmmessung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, insbesondere von Elektrowerkzeugen, und komplettiert nun das Dienstleistungsangebot weiter.
Die Akustik spielt beim Inverkehrbringen von Maschinen und Anlagen eine immer größere Rolle. Es ist entscheidend, die Geräusche und Vibrationen zu minimieren und für den Benutzer und die Umwelt weitgehend zu vermeiden. Deshalb müssen bestimmte Maschinen besonders überwacht und schalltechnisch untersucht werden. Die Anforderungen der Europäischen Union sind in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Outdoor-Richtlinie 2000/14/EG festgelegt.
Die Maschinenrichtlinie regelt die Lärmbelastung, die auf den Benutzer ausgeübt wird. Lärm von Maschinen und Geräten, der im Freien die Umwelt belastet, ist in der Geräuschrichtlinie geregelt, der so genannten Outdoor Noise Directive (OND). Im Outdoor-Bereich sind zwei Anforderungen zu unterscheiden: Bestimmte Geräte sind nur kennzeichnungspflichtig, wie zum Beispiel Heckenscheren oder Laubbläser. Bei Geräten wie Kompressoren oder leistungsstarken Rasenmähern muss der Hersteller oder Inverkehrbringer eine benannte Stelle wie DEKRA hinzuziehen.
DEKRA Testing & Certification verfügt in ihren Produktprüflabors über die kompletten Einrichtungen für Prüfungen an Elektrowerkzeugen und -geräten und kann für beide Anforderungen der OND die nötigen Lärmmessungen durchführen. Für die komplexen Lärmmessungen der Schallimmissionen (die Geräusche, die beispielweise am nächsten Wohnhaus ankommen) verfügt DEKRA über eine eigene akkreditierte Messstelle nach §29b BImSchG (Lärm).
Mehr Informationen:
https://www.dekra.de/de/laerm-erschuetterung-und-schwingung/
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