Umfassende Qualitätssicherung gemäß Anhang X der RL 2006/42/EG

Unterstützung bei der Anpassung des Qualitätssicherungssystems zur Erfüllung der Anforderungen an den Anhang X der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Hersteller von großen Mengen zertifizierungspflichtiger Maschinen können durch die Einführung einer umfassenden Qualitätssicherung gemäß Anhang X der RL 2006/42/EG auf einzelne Baumusterprüfungen ihrer Maschinen verzichten. DEKRA hilft bei der Einführung und auditiert ihr QS System.
Mit Anwendung der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab dem 29.12.2009 treten im Bereich der Konformitätsbewertungsverfahren zwei wesentliche Änderungen in Kraft
  • Das Hinterlegen der technischen Dokumentation bei einer Notifizierten Stelle, wie es in der „alten Maschinenrichtlinie“ 98/37/EG vorgesehen war, entfällt. Gleiches gilt für die Vorlage und Prüfung der technischen Unterlagen auf Normenkonformität bei einer Notifizierten Stelle.
  • Das im Anhang X der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beschriebene Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung, wurde neu aufgenommen.
Wir verfügen über die erforderliche Erfahrung in der
  • Bewertung von Maschinentechnologien und deren technischen Unterlagen
  • Auditierung von Qualitätssicherungssystemen
  • Festlegung von Anforderungen an das Inverkehrbringen von Maschinen
Wir sind für folgende Kategorien von Anhang IV Maschinen akkreditiert
  • Maschinen für den Einsatz unter Tage: Lokomotiven und Bremswagen / Hydraulischer Schreitausbau
  • Hebebühnen für Fahrzeuge
  • Maschinen zum Heben von Personen > 3m
Wir unterstützen Sie bei der Anpassung Ihres Qualitätssicherungssystems zur Erfüllung der Anforderungen an den Anhang X der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Kontakt
DEKRA Testing and Certification GmbH

Handwerkstraße 15

70565 Stuttgart