Umfassende Qualitätssicherung gemäß Anhang X der RL 2006/42/EG
Unterstützung bei der Anpassung des Qualitätssicherungssystems zur Erfüllung der Anforderungen an den Anhang X der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Hersteller von großen Mengen zertifizierungspflichtiger Maschinen können durch die Einführung einer umfassenden Qualitätssicherung gemäß Anhang X der RL 2006/42/EG auf einzelne Baumusterprüfungen ihrer Maschinen verzichten. DEKRA hilft bei der Einführung und auditiert ihr QS System.
Fullservice Paket mit
Funktionale Sicherheit nach EN 18849
Cyber Security
Mit Anwendung der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab dem 29.12.2009 treten im Bereich der Konformitätsbewertungsverfahren zwei wesentliche Änderungen in Kraft
- Das Hinterlegen der technischen Dokumentation bei einer Notifizierten Stelle, wie es in der „alten Maschinenrichtlinie“ 98/37/EG vorgesehen war, entfällt. Gleiches gilt für die Vorlage und Prüfung der technischen Unterlagen auf Normenkonformität bei einer Notifizierten Stelle.
- Das im Anhang X der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beschriebene Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung, wurde neu aufgenommen.
Wir verfügen über die erforderliche Erfahrung in der
- Bewertung von Maschinentechnologien und deren technischen Unterlagen
- Auditierung von Qualitätssicherungssystemen
- Festlegung von Anforderungen an das Inverkehrbringen von Maschinen
Wir sind für folgende Kategorien von Anhang IV Maschinen akkreditiert
- Maschinen für den Einsatz unter Tage: Lokomotiven und Bremswagen / Hydraulischer Schreitausbau
- Hebebühnen für Fahrzeuge
- Maschinen zum Heben von Personen > 3m
Wir unterstützen Sie bei der Anpassung Ihres Qualitätssicherungssystems zur Erfüllung der Anforderungen an den Anhang X der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
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