Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt fest, welche Aufzüge als überwachungsbedürftige Anlagen gelten und damit wiederkehrend durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wie DEKRA geprüft werden müssen. Davon betroffen sind vor allem Aufzüge zur Personenbeförderung, wie Lasten- und Personenaufzüge, Baustellenaufzüge, Fassadenbefahranlagen oder Paternoster. Aufzugsanlagen ohne Personenbeförderung (z. B. Kleingüter- und Güteraufzüge) sind keine überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne der BetrSichV. Sie werden aber in der Regel als Arbeitsmittel einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen und gemäß den darin festgelegten Intervallen geprüft.
Bei der Prüfung Ihrer Personen- und Lastenaufzüge sparen Sie mit DEKRA Zeit und Kosten. Dafür sorgt das innovative Lift Kontroll System (LiKoS), mit dem unsere Sachverständigen Ihre Anlagen schonend, schnell und hoch präzise prüfen können – ganz ohne Belastungsgewichte. Zusätzlich ermöglicht LiKoS Aussagen zu Betriebsqualität und Fahrkomfort mit einer zuvor nicht gekannten Präzision. Dadurch können Sie Ihre Aufzugsanlage gezielt optimieren.
Bei hydraulischen Aufzugsanlagen montieren die DEKRA Sachverständigen einen Prüfanschluss, der kostenfrei in Ihrem Besitz verbleibt.