Betriebe mit umweltrelevanten Anlagen sind verpflichtet, qualifizierte Umweltbeauftragte für Bereiche wie Gewässerschutz, Abfallentsorgung, Immissionsschutz und Störfallvermeidung zu stellen. Machen Sie es sich einfach und holen Sie sich umfassende DEKRA-Kompetenz ins Haus: Auf Wunsch übernehmen unsere Sachverständigen die Rolle des zentralen Umweltkoordinators in Ihrem Betrieb. Damit Sie sich ganz auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.
Unsere Leistungen:
Übernahme koordinierender Aufgaben über den gesetzlich geforderten Rahmen hinaus, z. B. als:
- Immissionsschutzbeauftragter nach § 53 BImSchG und 5. BImSchV
- Störfallbeauftragter nach § 58a BImSchG und 5. BImSchV
- Abfallbeauftragter nach § 59 KrWG und AbfBeauftrV
- Gewässerschutzbeauftragter nach §§ 64, 65 WHG