Maschinengutachten für Handwerk, Handel und Gewerbe
DEKRA Maschinengutachten dienen der Beweissicherung im Schadenfall. Sie können bei rechtlichen Auseinandersetzungen eingesetzt werden, machen technische und schadenbedingte Sachverhalte nachvollziehbar und zeigen Schadenursachen auf.
Zunächst werden formale Punkte festgehalten:
- Schadenart und Schadennummer
- Schadensort und Schadentag
- Besichtigungsdatum und Besichtigungsort
- Schriftlicher Auftrag und Auftraggeber Anspruchsteller und / oder Versicherungsnehmer
- Detaillierte und technische Daten des Objektes
- Versicherte Sache und eventuell Versicherungsbedingungen
- Kennzeichen und / oder Seriennummer
Außerdem wird der Sachverhalt am Besichtigungstag detailliert festgehalten:
- Vorwort zum Gesamtsachverhalt
- Sachverständige Feststellungen zum Objekt und am Objekt
- Ausführliche Zustands- und Schadenbeschreibung
- Sachverständige Beurteilung zum Reparaturweg oder zur -methode
- Nachvollziehbare Kalkulation, um den Instandsetzungsaufwand in Form von Kosten und Reparaturdauer (Zeit) unter Berücksichtigung von technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzuschätzen
Die Wertdefinition und damit auch die Wertermittlung durch unsere Maschinen-Sachverständigen richtet sich nach den gültigen Versicherungsbedingungen für Maschinen, ihren Vertragsklauseln und den Besonderheiten durch den Auftraggeber.
Der Wert kann über folgende Faktoren definiert werden:
Zeitwert
Maschinenverkehrswert
Händlereinkaufswert
Wiederbeschaffungswert
Restwert
Zu berücksichtigen sind auch die Vertragsbestandteile der versicherten Sache, Haftpflicht- und / oder Kaskobedingungen.
Außerdem erstellt DEKRA Maschinengutachten bei Entwendung einer Maschine oder eines Objektes für Behörden, Polizei und Gerichte.
Eine Besonderheit in Sachen Maschinengutachten sind gutachterliche Stellungnahmen. Dabei werden technische und / oder betriebswirtschaftliche Aussagen zu einer möglichen Investition getroffen, so beim Neu- oder Gebrauchtkauf einer Maschine oder eines Objektes. Diese Gutachten erstellen wir gesondert und auf Anfrage.
DEKRA Maschinengutachten werden unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, sie sind anerkannt und vor Gericht verwertbar.