Jedes Unternehmen, das brennbare Stoffe herstellt, verarbeitet oder lagert, muss sich mit dem Thema Explosionsgefahr befassen. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind dazu die einzelnen Unternehmensbereiche zunächst einer Gefährdungsbeurteilung zu unterziehen. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen) müssen dann durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) wie DEKRA geprüft werden – sowohl vor der ersten Inbetriebnahme als auch regelmäßig in der Betriebsphase.
Ex-Anlagen sind zum Beispiel Tanks und Füllstellen, Tankstellen und Flugfeldbetankungsstellen. Doch auch zahlreiche prozesstechnische Anlagen, Lackieranlagen, Mischanlagen sowie die Arbeit mit brennbaren Stäuben bergen Explosionsgefahren, die häufig unterschätzt werden. Für diese Anlagen gilt ebenfalls die Prüfpflicht gemäß BetrSichV.
DEKRA führt alle vorgeschriebenen Prüfungen zum Explosionsschutz zuverlässig für Sie durch und unterstützt Sie gerne auch bei der Gefährdungsbeurteilung.
Diese Leistungen bietet Ihnen DEKRA: