DEKRA untersucht für Sie eine große Vielfalt an Bedarfsgegenständen auf Schadstoffe, Gebrauchs- und Verkehrsfähigkeit. Als Hersteller, Händler oder Importeur haben Sie damit umfassende Möglichkeiten, Ihre Produktqualität zu sichern: bei Erstbemusterungen, Wareneingangskontrollen und im Rahmen Ihrer fortlaufenden Qualitätssicherung.
Unser breites Prüfspektrum umfasst Anforderungen nach der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV) und dem Lebensmittel- und Futtermittel-Gesetzbuch (LFGB), Echtheits- und Migrationsprüfungen, sensorische Tests sowie zahlreiche Schadstoffprüfungen, darunter PAK, Duftstoffe, zinnorganische Verbindungen, Weichmacher/Phthalate, Azofarbstoffe, Flammschutzmittel und Schwermetalle. Darüber hinaus bieten wir Gebrauchstauglichkeitsprüfungen und Untersuchungen auf Stoffe der REACH-Kandidatenliste (SVHC) an.
Unsere Labor-Experten besitzen die „Zulassung als Sachverständige für die Untersuchung von nach § 43 LFGB amtlich zurückgelassener Proben (Gegenprobensachverständige)“ für die chemische und sensorische Untersuchung von Bedarfsgegenständen.
Diese Produktgruppen prüfen wir für Sie:
- Lebensmittelbedarfsgegenstände
- Folienprodukte und Beutel
- Kunststofferzeugnisse
- Metalle, Glaswaren, Keramik und Holzprodukte
- Musikinstrumente
- Spielzeug
- Deko- und Werbeartikel
- Bekleidungstextilien, Lederwaren, Schuhe, Schmuck und Accessoires
- Waschmittel, Putzmittel, Reinigungsmittel (WPR)