Arbeitnehmer, Bewohner, Gäste und Besucher zügig im Gefahren- und Katastrophenfall in Sicherheit zu bringen ist eine Forderung unter anderem aus dem ArbSchG.
Doch auch der Schutz von unwiederbringlichen Sachwerten wie z. B. Kunst- und Kulturgütern und deren Evakuierung im Gefahrenfall ist eine Verpflichtung gegenüber zukünftigen Generationen.
Profitieren Sie von unseren Dienstleistungen bei der:
- Unterstützung bei der Erstellung ortsgebundener Räumungs- und Evakuierungskonzepte
- Planung und Durchführung von Räumungsübungen
- Schulung der Mitarbeiter und Akteure
- Beratungen zu technischen Hilfsmitteln für Räumung und Evakuierung
- Unterstützung bei Absprachen mit den staatlichen Katastrophenschutzbehörden