Verifizierung von Nachhaltigkeitsberichten

Transparenz durch externe Verifizierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung Ihres Unternehmens

Die soziale und ökologische Leistung von Unternehmen ist für Investoren, Partner, politische Entscheidungsträger und Kunden zunehmend relevant. Unternehmen kommunizieren ihre Strategie in diesen Bereichen, indem sie einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, der die Chancen und Risiken sowie bisherigen Maßnahmen und Erfolge aller ökologischen und sozialen Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit dokumentiert.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung signalisiert potenziellen Investoren, Partnern, Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit, dass sich Ihr Unternehmen der langfristigen Lebensfähigkeit und dem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen verschrieben hat. War sie ursprünglich ein freiwilliges Instrument zur Erhöhung der Transparenz und Glaubwürdigkeit eines Unternehmens, ist sie heute ein elementarer Bestandteil der Unternehmenskommunikation. Sie erhält mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ein grundlegendes Update, das neben inhaltlichen Änderungen auch eine zukünftige Pflicht zur externen Überprüfung beinhaltet.
Als externe Prüfer begutachten und verifizieren wir den Nachhaltigkeitsbericht Ihres Unternehmens objektiv, was das Vertrauen Ihrer Stakeholder stärkt. Unsere Experten zeigen Stärken und Schwächen in der Berichterstattung auf und geben Hinweise, wie Sie sich verbessern können. Mit unserer Verifizierung des Nachhaltigkeitsberichts nutzen Sie die Chance, interne Prozesse zu verbessern und sich nach außen hin als zukunftsorientiertes Unternehmen zu positionieren.

CSRD: steigende Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erhält die Nachhaltigkeitsberichterstattung ein grundlegendes Update. Die neuen Richtlinien erweitern nicht nur die bisherigen inhaltlichen Vorgaben, sondern auch den Kreis der von der Berichtspflicht betroffenen Unternehmen. Die Umsetzung erfolgt dabei schrittweise:
  • Ab dem 01.01.2024 (Bericht in 2025) sind Unternehmen betroffen, die bereits jetzt der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen.
  • Ab dem 01.01.2025 (Bericht in 2026) sind große Unternehmen betroffen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: >250 Mitarbeitende, >50 Mio. € Umsatzerlöse, >25 Mio. € Bilanzsumme.
  • Ab dem 01.01.2026 (Bericht in 2027) sind kapitalmarktorientierte KMU, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie konzerneigene Versicherungsunternehmen betroffen.
  • Ab dem 01.01.2028 (Bericht in 2029) sind nicht-EU-Unternehmen betroffen, die mindestens 150 Mio. € Nettoumsatz in der EU und eine europäische Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung haben.
Zudem beinhaltet die CSRD eine Pflicht zur Verifizierung der Nachhaltigkeitsinformationen durch einen externen Prüfer, zunächst mit begrenzter Sicherheit.

Unser Vorgehen

Zu Beginn besprechen wir gemeinsam den auf Sie und Ihren Nachhaltigkeitsbericht abgestimmten Ablauf des Audits. Im nächsten Schritt erstellen unsere Experten einen detaillierten Prüfplan, auf dessen Grundlage wir die von Ihnen zusammengestellten Unterlagen auditieren. Nach einem erfolgreichen Vor-Ort-Audit stellen wir Ihnen den Prüfbericht aus und bestätigen nicht nur die Stärken Ihres Unternehmens, sondern zeigen auch Verbesserungsmöglichkeiten auf.

Kriterien für die Berichterstattung

Unser Prüfprozess ist so strukturiert, dass er die zentralen Kriterien der Nachhaltigkeitsberichterstattung widerspiegelt. Das bedeutet, dass die im Bericht bereitgestellten Informationen folgendermaßen sein müssen:
  • Umfassend: Es müssen alle Daten enthalten sein, die sich auf die soziale und ökologische Leistung sowie auf die Good Governance beziehen.
  • Genau: Es müssen robuste Daten verwendet werden, die für die Planung und Entscheidungsfindung geeignet sind
  • Objektiv: Die Daten müssen ausgewogen und frei von Verzerrungen dargestellt werden.
  • Geeignet für Vergleiche: Die Informationen müssen Vergleiche im Zeitablauf oder zwischen Organisationen zulassen.
Darüber hinaus sollte Ihr Unternehmen Mechanismen implementieren, um Rückmeldungen von Stakeholdern zu den Inhalten des Nachhaltigkeitsberichts einzuholen und darauf zu reagieren. Bei der Prüfung halten wir uns als Licensed Assurance Provider von AccountAbility an die Vorgaben des AA1000 Standards.

Maßgeschneiderte Audits

Wir passen unseren Ansatz an die Bedürfnisse der einzelnen Kunden an. Unter Berücksichtigung der Branche und Organisationsgröße sowie der aktuellen Datenerhebungsmethoden, der bisherigen Berichterstattungserfahrung und der Ziele Ihres Unternehmens stimmen wir unsere Prozesse aufeinander ab. Sechs Faktoren beeinflussen die Art des Audits:
  • Umfang des Berichts (vollständig oder teilweise)
  • Anzahl und Art der zu überprüfenden Indikatoren
  • Anzahl der beteiligten Standorte, Personen und Stakeholder
  • Einschluss/Ausschluss von Lieferkette, Tochtergesellschaften, Holdinggesellschaft etc.
  • Bezugnahme auf Standards, z. B. ESRS, Global Reporting Initiative (GRI), Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK), UN Global Compact (UNGC)
  • Beteiligung von Stakeholdern
Wir stehen Ihnen jederzeit persönlich zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.