Die Prüfung gemäß § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist eine sicherheitstechnische Prüfung, die durch die zuständige Genehmigungsbehörde angeordnet wird. Diese muss je nach den behördlichen Bestimmungen im Genehmigungsbescheid vor Inbetriebnahme, nach festgelegten Zyklen wiederkehrend oder nach einer wesentlichen Änderung durchgeführt werden.
Auch die nach § 26 BImSchG geforderten Messungen der Emissionswerte müssen regelmäßig durch eine akkreditierte Messstelle wiederholt werden.
Wir unterstützen Sie durch die:
- Sicherheitstechnische Prüfung durch einen nach § 29a anerkannten Sachverständigen
- Abnahme nach WHG / AwSV und § 26 BlmSchG
- Emissionsmessungen nach BlmSchG und EEG (Formaldehyd)
Weiterhin unterstützen wir Sie bei dem Erlangen des sogenannten „Formaldehydbonus“ oder der Erfüllung der Anforderungen nach 44. BImSchV. Mit unserem anerkannten Messbericht können Sie bei Behörden zweifelsfrei belegen, dass Sie die festgelegten Werte nicht überschreiten.