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Ab 01.01.2022 erweiterte Anforderungen zum Erhalt des „Formaldehydbonus“

Mit dem jüngsten Beschluss passt die LAI die Vollzugsempfehlung vom Juli 2018 an.

Wir möchten Sie hiermit über einen neuen Beschluss der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) informieren (Stand 11.09.2020, siehe Neufassung LAI-Beschluss zur Zahlung des Formaldehydbonus):
Die Erläuterungen zur Neufassung des LAI Beschlusses wurden letztmalig in Form einer Vollzugsempfehlung des LAI am 15.09.2021 konkretisiert.

Prüfungen von Biogasanlagen

Sicher und effizient Energie aus Biomasse gewinnen

Biogasanlagen gewinnen immer mehr an Bedeutung als nachhaltige, regenerative Alternative für die Wärme- und Stromerzeugung sowie bei der Gaseinspeisung. Unsere Sachverständigen unterstützen Sie dabei, die Sicherheit und Effizienz Ihrer Biogasanlage zu steigern, indem Sie nicht nur die erforderlichen Prüfungen durchführen, sondern Sie auch darüber hinaus zuverlässig in allen Phasen während des Betriebs begleiten.

Sie möchten mehr über unsere Prüfungen von Biogasanlagen erfahren? Kontaktieren Sie uns!

Ihre Vorteile als Betreiber von Biogasanlagen

  • Gesetzliche Anforderungen nachweislich erfüllen

  • Mitarbeitende, Anwohner und Anwohnerinnen schützen

  • Umwelt und Klima rechtskonform schützen

  • Sicherheitsrisiken frühzeitig erkennen und rechtzeitig handeln

DEKRA Experte begutachtet eine biogasführende Rohrleitung

Mehr als nur Gesetze erfüllen

Die in Biogasanlagen entstehenden Gase können durch Leckagen an dieser zu umweltschädlichen Emissionen beitragen, während Explosionen und Deflagration zu großen Schäden an Leib und Leben oder der Anlage selbst führen können. Um dies zu verhindern, müssen Betreibende von Biogasanlagen verschiedenen gesetzlichen Pflichten nachkommen, um Umwelt und Bevölkerung, aber auch die an der Biogasanlage tätigen Beschäftigten zu schützen.

Unsere erfahrenen Sachverständigen unterstützen Sie nicht nur dabei den Vorschriften nachzukommen, sondern helfen Ihnen mittels verschiedener Services die gesetzlichen Anforderungen an Ihre Anlage zu erfüllen.

Unsere Leistungen im Überblick

Die Prüfung gemäß § 29a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist eine sicherheitstechnische Prüfung, die durch die zuständige Genehmigungsbehörde angeordnet wird. Diese muss je nach den behördlichen Bestimmungen im Genehmigungsbescheid vor Inbetriebnahme, nach festgelegten Zyklen wiederkehrend oder nach einer wesentlichen Änderung durchgeführt werden.

Auch die nach § 26 BImSchG geforderten Messungen der Emissionswerte müssen regelmäßig durch eine akkreditierte Messstelle wiederholt werden.

Wir unterstützen Sie durch die:

  • Sicherheitstechnische Prüfung durch einen nach § 29a anerkannten Sachverständigen
  • Abnahme nach WHG / AwSV und § 26 BlmSchG
  • Emissionsmessungen nach BlmSchG und EEG (Formaldehyd)

Weiterhin unterstützen wir Sie bei dem Erlangen des sogenannten „Formaldehydbonus“ oder der Erfüllung der Anforderungen nach 44. BImSchV. Mit unserem anerkannten Messbericht können Sie bei Behörden zweifelsfrei belegen, dass Sie die festgelegten Werte nicht überschreiten.

Überwachungsbedürftige Anlagen und Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen müssen nach den Regeln der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor der Inbetriebnahme, während des Betriebs in regelmäßigen Abständen und nach prüfpflichtigen Änderungen durch Sachverständige geprüft werden.

Gerne unterstützen wir Sie hierbei mittels:

  • Prüfung explosionsgefährdeter Bereiche nach BetrSichV § 15 (1) und § 16 (1)
  • Prüfung von Druckbehältern nach BetrSichV
  • Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung nach BetrSichV
  • Prüfung und Bewertung von Explosionsschutzdokumenten

Biogasanlagen sind Anlagen zum Herstellen, Behandeln oder Verwenden von wassergefährdenden Stoffen (HBV-Anlage) und zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen (LAU-Anlage). Somit unterliegen sie dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Biogasanlagen müssen daher durch zugelassene Sachverständige alle fünf – in Wasserschutzgebieten alle zweieinhalb – Jahre geprüft werden. Zusätzlich erfolgt oftmals eine Lagerung von wassergefährdenden Stoffen wie Heiz-, Frisch- und Altöl oder Frostschutz und Eisen(II)-chlorid. Abhängig vom Volumen müssen Betreiber auch hier durch anerkannte Sachverständige regelmäßige Prüfungen durchführen lassen.

Wir unterstützen Sie mit unserer wasserrechtlichen Prüfung Ihrer Biogasanlage gemäß AwSV und WHG.

Unsere Sachverständigen begleiten Sie darüber hinaus von der Bauphase bis hin zum Monitoring Ihrer Anlage mit unseren Leistungen in den Bereichen Sicherheit, Analysen und Gutachten sowie Projektmanagement.

Sicherheit

  • Dichtheitsprüfungen von JGS-Anlagen gem. DWA-A 729, 9.2.3.2.2, Teil A
  • Störfallvorsorge nach der Umsetzung der Störfallverordnung (StörfallV)
  • Prüfung des Anlagenkonzepts und der Vergütungsfähigkeit nach EEG

Analysen und Gutachten

  • Überprüfung der Rechtskonformität (Legal Compliance)
  • Untersuchungen auf Gasverluste und Leckagen mittels Infrarot-Kamera
  • Schaden- und Gerichtsgutachten
  • Gasanalyse (CH4-Gehalt)
  • Substrat- / Gärrestuntersuchungen
  • Geruchs- und Schallprognosen
  • Kaminhöhenberechnung
  • Bio-Monitoring

Projektmanagement

  • Gutachterliche Unterstützung im Genehmigungs- und Projektmanagement
  • Baustellenkoordination (SiGeKo)
  • Baubegleitende Qualitätssicherung

Weitere Services finden Sie zudem in unserem Flyer mit allen Informationen zum praktischen Download.

DEKRA ist Ihr Ansprechpartner für Biogasanlagen

  • Vertrauen Sie auf das fachübergreifende Know-how unserer nach § 29b BImSchG zugelassenen Sachverständigen
  • Als nach § 26 BlmSchG zugelassene Messstelle bieten wir Ihnen ein weitrechendes Service-Portfolio an
  • Durch unsere langjährige Erfahrung prüfen wir nicht nur präzise, sondern unterstützen Sie auch individuell und kompetent

Ihre persönlichen Ansprechpartner

Martin Drasch
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Martin Drasch

Unser Fachgebietsverantwortlicher Industrie, Bau & Immobilien

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0851.95967-0
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Markus Niederländer

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0851.95967-226
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