Spiegel: So stimmt der Rückblick.
Schicke Spiegel an einem Motorrad können ordentlich was hermachen oder zumindest den gewünschten Stil des Custombikes betonen. Was man dazu wissen sollte: Die Spiegel auszutauschen ist grundsätzlich möglich. Wichtig ist aber wie bei so vielen Teilen, dass sie geprüft sind, also über eine ABE oder ein Teilegutachten verfügen.
Anzahl: einer oder zwei?
Zunächst einmal: Ein Motorrad ohne Rückspiegel ist im Straßenverkehr nicht zulässig. Wie viele vorgeschrieben sind, ist jedoch abhängig vom Datum der Erstzulassung des Bikes. Liegt dieser Tag vor dem 1. Januar 1990, reicht ein Spiegel an der linken Seite aus. Liegt er nach diesem Datum, sind zwei Spiegel Pflicht, sofern die Höchstgeschwindigkeit des Bikes über 100 km/h liegt.
Wie groß müssen Spiegel sein?
Die Spiegelflächen an einem Motorrad dürfen bestimmte Mindestgrößen nicht unterschreiten. Am besten auf das E-Prüfzeichen achten. Wenn der Rückspiegel dieses Zeichen trägt, hat er die nach EG-Recht geforderte Mindestgröße von 69 cm2 oder mehr.
Bei Spiegeln ohne Prüfzeichen muss die Spiegelfläche bei einer Erstzulassung nach dem 1. Januar 1990 laut StVZO mindestens 60 cm2 betragen. Bei einem runden Spiegel zum Beispiel entspricht das einem Durchmesser von etwa 87 mm. Liegt die Erstzulassung nach dem 1. Januar 1998, sind 68 cm2 vorgeschrieben.
Zulässigkeit gemäß StVZO durch …
✔ ABE für Fahrzeugteile
✔ Teilegutachten
✘ Bauartgenehmigung
✘ Einzelabnahme/aaS
✘ Unzulässig
✔ Teilegutachten
✘ Bauartgenehmigung
✘ Einzelabnahme/aaS
✘ Unzulässig
Eigenmontage/Do it yourself
✔ Erlaubt
✘ Unzulässig
✘ Nicht empfohlen
✘ Unzulässig
✘ Nicht empfohlen
Achtung, unbedingt beachten!
- Auf vorgeschriebene Mindestgröße der Spiegelfläche achten
- Ab Baujahr 1990 zwei Spiegel erforderlich
Vorteile
- Optik
Nachteile
- Keine