Mastprüfung

Zerstörungsfreie Standsicherheitsprüfung nach DIN 1076

Stürme und Unwetter stellen auch für freistehende Licht-, Ampel-, Strom- oder Funkmasten eine Gefahr dar. Als Eigentümer müssen Sie gemäß DIN 1076 spätestens alle sechs Jahre eine Mastprüfung von einer hierfür zugelassenen Stelle durchführen lassen. Wir führen Standsicherheitsprüfungen für Ihre Masten mit dem bewährten mastap®-Verfahren durch, das Handlungsbedarfe schnell und zuverlässig aufdeckt.
Sie haben Fragen zu den DEKRA Mastprüfungen? Unsere Sachverständigen sind für Sie da!

Regelmäßige Mastprüfung ist Pflicht

Umstürzende Masten stellen eine ernste Gefahr für Menschen und Sachwerte dar – für Schäden haften dabei die Eigentümer. Deshalb schreibt die DIN 1076 alle sechs Jahren eine wiederkehrende Prüfung der Standsicherheit von Masten durch anerkannte Sachverständige verpflichtend vor.

Geprüfte Sicherheit mit dem mastap®-Messvervahren

Die DEKRA Gutachter prüfen Masten zuverlässig und zerstörungsfrei mit dem modernen mastap®-Messverfahren. Bei diesem Verfahren wird der Mast in Schwingung versetzt und seine Eigenfrequenz bestimmt. Abweichungen zwischen Ist- und Soll-Werten erlauben Rückschlüsse auf Schwachstellen und Schäden und ermöglichen so eine zuverlässige Prognose der Standsicherheit von der Mastspitze bis zum Fundament.

Unser Leistungsspektrum

Vorbereitung
Zunächst führen die DEKRA Sachverständigen eine Bestandsaufnahme vor Ort durch und ermitteln Informationen zu:
  • Eigenschaften des zu prüfenden Mastes (Parametrisierung)
  • Material (Holz, Beton, Stahl, Aluminium oder weitere)
  • Maßen
  • Wandstärke
  • Lastverteilung
  • Verankerung
Prüfungen
Auswertungen