Energiebedarfsausweis Angebot anfragen
Der Check hat ergeben, dass für Ihre Immobilie nur ein Bedarfsausweis erstellt werden darf, da Sie in die Ausnahmeregelung des Gebäudeenergie-Gesetztes (GEG), § 80, Nr. 3 fallen.
Wir machen Ihnen für die Erstellung eines Energiebedarfsausweises gerne ein unverbindliches individuelles Angebot. Füllen Sie hierzu das untenstehende Formular aus. Sie erhalten unser Angebot dann innerhalb der nächsten Tage.
Hinweis: Wenn es sich innerhalb einer Liegenschaft um mehrere separat funktionierende Einzelgebäude handelt, bitte das Formular für jedes Gebäude separat ausfüllen!