1. Anordnung des ärztlichen Gutachtens
Die entsprechende Behörde fordert ein verkehrsmedizinisches Gutachten an und teilt Ihnen die Bedenken bezüglich Ihrer Fahreignung, die zu klärende Fragestellung und welche Qualifikationen der untersuchende Arzt, beziehungsweise die Ärztin haben muss mit.
2. Beauftragung der BfF
Oft wird von den Behörden eine Untersuchung durch eine BfF gefordert, sollten Sie sich für uns entscheiden, nehmen wir bei der Terminvereinbarung auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse Rücksicht. Im Vorfeld benötigen wir das behördliche Schreiben.
3. Untersuchung
Nach der Anmeldung müssen Sie ein paar kurze Fragebögen ausfüllen. Anschließend führt ein erfahrener Arzt oder eine erfahrende Ärztin mit Ihnen ein vertrauliches Gespräch über Ihre Situation und entsprechende Untersuchungen durch.
4. Mitteilen weiterer Befunde (optional)
Sollten Sie nach der Untersuchung noch weitere Befunde erbringen wollen, können Sie uns diese für die Erstellung des Gutachtens zukommen lassen.
5. Erhalt des Gutachtens
Sie erhalten unser Gutachten postalisch und können dieses der entsprechenden Fahrerlaubnisbehörde vorlegen.