Arbeitsmittelprüfung
Wir unterstützen Sie mit allen erforderlichen Prüfungen nach BetrSichV und DGUV vor und nach der Inbetriebnahme Ihrer prüfpflichtigen Arbeitsmittel.
Die Sicherheit von Geräten und Maschinen liegt nicht nur im Verantwortungsbereich des jeweiligen Herstellers. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist auch der Betreiber verpflichtet, durch regelmäßige Prüfungen einen zuverlässigen Betrieb sicherzustellen.
DEKRA ist für alle Beteiligten der richtige Ansprechpartner. Unsere Experten sind zu jedem Zeitpunkt für Sie da: von der CE-Kennzeichnung über die erste Inbetriebnahme bis zur Festlegung und Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen.
Kennen Sie Ihre Pflichten? Wir beraten Sie gerne.
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