Hauptuntersuchung Motorrad (HU/AUK)
Alles für die Freiheit auf zwei Rädern.

Alle zwei Jahre müssen Motorräder zur Hauptuntersuchung (HU). Unsere DEKRA Experten prüfen, ob die sicherheitsrelevanten Bauteile und Systeme sowie die Abgas- und Lärmemissionen den gesetzmäßigen Vorschriften entsprechen. Auch vorgenommene technische Änderungen am Motorrad unterliegen der HU. Seit 2006 ist für Besitzer von Krafträdern sowie den meisten Trikes und Quads die Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) als zusätzlicher Bestandteil der HU verbindlich. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von uns die Plakette und einen detaillierten Bericht. Auch bei abgemeldeten Motorrädern führen unsere DEKRA Spezialisten die HU durch, sofern das abgemeldete Kennzeichen reserviert wurde und zusätzlich eine Versicherung vorliegt (nur im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden möglich). Dies gilt auch bei Kurzzeitkennzeichen.
WICHTIG: Falls die HU während einer Stilllegung fällig wird, ist diese bei Inbetriebnahme nachzuholen, da die Zulassungsbehörde einen Untersuchungsbericht verlangt. War Ihr Bike für längere Zeit stillgelegt, reicht seit März 2007 der Fahrzeugbrief, die Zulassungsbescheinigung Teil I oder ein anderes Fahrzeugdokument zur gültigen HU (§ 29 StVZO) aus.
Steht bei Ihrem Motorrad demnächst die Hauptuntersuchung (HU) an? Fahren Sie einfach bei einer unserer DEKRA Kfz-Prüfstellen in Ihrer Nähe vor oder buchen Sie online einen Wunschtermin.
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