Haupt- und Abgasuntersuchung für klassische Fahrzeuge
Auch Ihr Klassiker muss verkehrssicher sein und deshalb alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU). Unsere Sachverständigen prüfen für Sie, ob Ihr klassisches Fahrzeug alle Sicherheitsstandards einhält und führen dabei auch die notwendige Abgasuntersuchung (AU) durch.
Auch historische Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen und Youngtimer, die als Klassiker diesen Status und die 30-Jahre-Altersgrenze noch nicht erreicht haben, müssen regelmäßig auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit geprüft werden. Dazu gehören die Vorführung zur Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO und die Durchführung der Abgasuntersuchung (AU).
Der Prüfumfang von HU und AU für Oldtimer
Das Prüfintervall für die Hauptuntersuchung beträgt für alle Pkw zwei Jahre, Lkw und Busse müssen jährlich vorgestellt werden. Zusätzlich zur technischen Untersuchung prüfen unsere Kraftfahrzeugsachverständigen dabei, ob das Fahrzeug weiterhin die Bedingungen zur Anerkennung als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ erfüllt. Die Abgasuntersuchung für Oldtimer wird im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt und hilft, schädliche Umwelteinflüsse zu minimieren.
Wichtig zu wissen
Zur An- und Ummeldung des Kfz müssen Sie einen gültigen HU-Prüfbericht vorlegen
Bei Überschreiten der HU-Prüffrist drohen Ihnen ein Bußgeld und schlimmstenfalls ein Punkteeintrag
Erfolgt die Prüfung erst zwei Monate oder später nach Fristablauf, wird die HU um eine Ergänzungsprüfung erweitert
Eine Rückdatierung der HU ist nicht möglich
Die AU kann in einer anerkannten Werkstatt bis zu zwei Monate vor der HU durchgeführt werden
Für Fahrzeuge, die ein rotes Oldtimer-Kennzeichen – ein sogenanntes 07er-Kennzeichen – führen, ist keine regelmäßige Hauptuntersuchung notwendig. Diese muss jedoch als Verkehrssicherheitsnachweis im Rahmen des Gutachtens für die Ausstellung eines roten Oldtimer Kennzeichens durchgeführt werden. Wird das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen betrieben und fällt die Untersuchung in den Zeitraum, indem das Kfz nicht genutzt wird, muss die HU im Monat der erneuten Inbetriebnahme nachgeholt werden.