Prüfungen der technischen Gebäudeausrüstung
Bauordnungsrechtlich anerkannte DEKRA Sachverständige prüfen und bescheinigen die Wirksamkeit und Betriebssicherheit von: Lüftungsanlagen, CO-Warnanlagen, usw.
Vor allen anderen Anforderungen, die an ein Gebäude gestellt werden, steht die Sicherheit der Nutzer vor Gefahren - zum Beispiel vor den negativen Auswirkungen von elektrischem Strom oder von Bränden.
Die Bauordnungen der Länder machen hier kompromisslose Vorgaben, die von den Betreibern baulicher Anlagen einzuhalten sind.
DEKRA Sachverständige stehen Ihnen zur Seite bei der Auslegung der Vorschriften und bei der Prüfung der Wirksamkeit von baurechtlich erforderlichen Anlagen.