Gutachten zur Verkehrsüberwachung

Geblitzt – DEKRA analysiert die Messung

Durch die stetig steigende Zahl von Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung gewinnen entsprechende Gutachten dazu immer mehr an Bedeutung. Den größten Anteil nehmen Gutachten zu Geschwindigkeitsmessungen ein. Mit den sogenannten "Laserpistolen" wurde ein neues Messverfahren eingeführt – mit erheblichen Unterschieden zu Radar- oder Lichtschrankenmessungen. Denn der Verstoß wird dabei nicht mit einem Foto dokumentiert.
Aber auch zu anderen Überwachungsmaßnahmen an Ampeln oder bei Abstandsmessungen wird in unseren Gutachten Stellung genommen. Beim Gutachten geht es meist um folgende Fragen: Ist eine Verkehrsüberwachungs-Methode grundsätzlich geeignet und genau? Hat die Verkehrsüberwachungs-Maßnahme auch unter Berücksichtigung der korrekten Anwendung mit hinlänglicher Sicherheit ein richtiges Messergebnis ergeben? Nicht nur die Überwachung selbst, sondern auch die Auswertung kann Bestandteil der Begutachtung sein.
Wichtig für den Sachverständigen ist, möglichst viele Informationen zu sammeln: zum Messgerät, Messort, Fahrzeug des Betroffenen, zur Tageszeit usw. Durch die Auswertung dieser Anknüpfungstatsachen kann der Sachverständige feststellen, ob Hinweise auf Unregelmäßigkeiten beim Messvorgang oder bei der Auswertung der Beweisfotos vorliegen.
Unerlässlich für den Sachverständigen ist die Kenntnis der Mess-Systematik und eventuell vorhandener Fehlermöglichkeiten des Gerätes. Er analysiert auch Fehlermöglichkeiten, die sich durch eine ungünstige Auswahl der Mess-Situation oder ungenaue Auswertung von Mess-Fotos ergeben können.
Den Sachverständigen liegen dafür aktuelle DEKRA Untersuchungsergebnisse von praktischen Versuchen zur Messgenauigkeit der verschiedenen Überwachungsgeräte vor. In nahezu jeder Niederlassung beschäftigt sich mindestens ein erfahrener Sachverständiger speziell mit dem Thema Verkehrsüberwachung. Spezialisten in der zentralen Fachabteilung stellen außerdem aktuelle Informationen zu den verschiedenen Überwachungsmaßnahmen zur Verfügung.