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Bitte beachten: Die Dienstleistungen Einzelgenehmigungen gemäß §13 EG-FGV und Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO, können derzeit nicht an der Außenstelle Bonn angeboten werden. Bitte wenden Sie sich an die DEKRA Niederlassung Köln
.
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Sie benötigen eine Einzelgenehmigung oder Einzelbetriebserlaubnis?
Unsere Leistungen:
Fahrzeuge ohne Papiere / Zulassungsbescheinigung / Nachweise
Fahrzeug-Importe aus aller Welt
Fahrzeuge aus dem Ausland in Verkehr bringen
Änderung der Fahrzeugarten - von LKW oder PKW zum Wohnmobil oder umgekehrt
Wann eine Einzelgenehmigung oder Einzelbetriebserlaubnis notwendig ist
Eine Einzelgenehmigung ist gemäß § 13 EG- Fahrzeuggenehmigungs- Verordnung (EG-FGV) vorgeschrieben für Neufahrzeuge der Klassen M1 (PKW), M2/M3 (Kraftomnibusse), N (Lastkraftwagen) und O (Anhänger ohne Typgenehmigung).
Die dazu erforderlichen Gutachten erstellen unsere speziell ausgebildeten Fachexperten und die amtlich anerkannten Sachverständigen
der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr.
Für Neufahrzeuge anderer Fahrzeugklassen und -arten kann eine Einzelbetriebserlaubnis gemäß § 21 StVZO erteilt werden, wenn dafür ein positives Begutachtungsergebnis vorliegt.
Dies betrifft zum Beispiel die Einzelanfertigung von speziellen Fahrzeugen, für die die Vorschriften der EG-FGV nicht anzuwenden sind.
Ein § 21-Gutachten wird aber auch erstellt für aus dem Ausland einzeln eingeführte Fahrzeuge, die nicht über eine EG- Typgenehmigung verfügen, für Fahrzeuge mit umfangreichen baulichen Veränderungen oder Umbauten für besondere Einsatzzwecke sowie für Fahrzeuge, deren Betriebserlaubnis erloschen ist oder die bereits über längere Zeit außer Betrieb gesetzt waren und wieder in den Verkehr gebracht werden sollen.
Ratgeber Tuning & Umbau
Wer seinen PKW oder sein Motorrad tunen möchte, findet hier eine Fülle praktischer Tipps und Hinweise.
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