Kann ich mit den Maßnahmenvorschlägen im Bericht eine energetisch signifikante Verbesserung der Immobilie erreichen und ggf. Fördermittel (z. B. der KfW) beantragen?
Der ImmobilienCheckUp beinhaltet lediglich eine grobe fachmännische Einschätzung der energetischen Situation, ohne dabei tiefer in konkrete Maßnahmen einzusteigen. Er ist somit keine Energieberatung.
Im Bericht wird jedoch auf energetische Nachrüstverpflichtungen hingewiesen, die gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei einem Eigentümerwechsel verpflichtend sind.
Sofern im Rahmen des ImmobilienCheckUps Sanierungsmaßnahmen zu energetisch relevanten Gewerken (z. B. Fassade, Dach oder Heizung) beschrieben werden, weil diese Bauteile bzw. technischen Anlagen defekt oder schadhaft sind, berücksichtigen unsere Experten selbstverständlich auch die gesetzlichen Anforderungen des GEG. Diese Hinweise beziehen sich jedoch ausschließlich auf die Instandsetzung bzw. Instandhaltung und sind lediglich als Minimalanforderungen zu verstehen.
Eine energetisch signifikante Verbesserung der Immobilie ist nicht Ziel des ImmobilienCheckUps. Vorrangig geht es um den Abbau des sogenannten Instandhaltungsstaus, sodass Sie eine Immobilie erwerben, die nach Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen weitestgehend „mangel- bzw. schadensfrei“ ist.
Fördermittel können Sie auf Basis des ImmobilienCheckUps nicht beantragen.