Ethanol in Bioziden: Ausschuss für Biozidprodukte befürwortet Genehmigung als Wirkstoff

29. Apr. 2026

Die Verwendung von Ethanol als Wirkstoff in Biozidprodukten – etwa in Desinfektionsmitteln für Hände (PT 1) oder Flächen (PT 2) – unterliegt in der EU der Biozidprodukteverordnung (BPR, Verordnung (EU) Nr. 528/2012).

Trotz seiner jahrzehntelangen, bewährten Anwendung befindet sich Ethanol aktuell noch immer im Review-Programm der EU. Das bedeutet, dass der Wirkstoff zwar auf dem Markt verbleiben darf, die endgültige Entscheidung über seine formelle Genehmigung jedoch noch aussteht. Am 23.02.2026 hat der Ausschuss für Biozidprodukte in der ECHA seine Stellungnahmen zur Genehmigung als Wirkstoff für die Produktarten PT 1, 2 und 4 veröffentlicht und die Genehmigung befürwortet. Dies war ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zur Genehmigung als Wirkstoff.
Diese Übergangsphase stellt Unternehmen vor komplexe Aufgaben. Solange die Wirkstoffgenehmigung nicht abgeschlossen ist, gelten nationale Übergangsregelungen. Sobald Ethanol jedoch offiziell genehmigt wird, müssen Hersteller innerhalb kurzer Fristen umfangreiche Zulassungsdossiers für ihre Produkte einreichen, um die Marktfähigkeit sicherzustellen.

Unterstützung durch DEKRA

Die Experten von DEKRA bieten hierbei umfassende Unterstützung an, um Unternehmen sicher durch den regulatorischen Prozess zu führen:
  • Phase I – Einführung in die Biozidprodukteverordnung und Zulassungswege: Unsere Veranstaltung vermittelt Ihnen praxisnah und verständlich die grundlegende Verfahrensweise für die Zulassung von Biozidprodukten.
  • Phase II - Regulatorische Analyse und Zulassungsplanung: Im Rahmen des Screenings prüfen wir jedes Produkt gezielt, strukturiert und individuell.
  • Phase III - Umsetzung der Zulassungsstrategie und operative Begleitung: Wir übernehmen die operative Steuerung und begleiten Sie entlang des gesamten Prozesses.
Für Unternehmen bedeutet die Zusammenarbeit mit DEKRA eine signifikante Entlastung und Rechtssicherheit in einem dynamischen Marktumfeld, das durch die anstehende Ethanol-Genehmigung geprägt ist.
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