Geeignete Vorsorge treffen
Jeder hat ein grundsätzliches Recht auf Mobilität und die Teilnahme am Straßenverkehr. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gibt für Menschen mit Behinderungen vor, dass Sie geeignete Vorsorge treffen müssen, um andere und Sie selbst nicht im Straßenverkehr durch ihre körperlichen Einschränkungen zu gefährden. Die Vorsorgepflicht umfasst auch eine der Behinderung angepasste Technik im Fahrzeug.
Beispielhafte behindertengerechte Kfz-Umbauten sind
- Handbedienung von Brems-, Kupplungs- oder Gaspedal
- Lenkhilfen
- Angepasste Sitze, Kopfstützen oder Gurte
- Rollstuhl-, Einstiegs- und Verladehilfen
Unterstützung mit Sorgfalt und Sensibilität
Damit Sie mit körperlichen Einschränkungen sicher am Straßenverkehr teilnehmen können, erstellen unsere amtlich anerkannten Sachverständigen ein detailliertes Gutachten und ermitteln anhand einer Fahrprobe, welche technischen Umbauten und Veränderungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen werden müssen. Sie begleiten und unterstützen Sie auch bei Fahrzeuganpassungen, wenn sich Ihre Behinderung verändert.