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Hitze am Arbeitsplatz: Was Beschäftigte schützt und Arbeitgeber tun müssen

Author: Thorsten Rienth

11. Juni 2025 Sicherheit bei der Arbeit / DEKRA solutions

Der Klimawandel treibt im Sommer die Temperaturen hoch. Auch an den Arbeitsplätzen wird es immer heißer. Wie sich Arbeitnehmer vor Hitze und Sonne schützen können – und wozu Arbeitgeber verpflichtet sind.

Eine zu große Hitzebelastung am Arbeitsplatz gefährdet die Gesundheit, schränkt die Leistung ein und senkt aus vielen Gründen die die Produktivität – zum Beispiel steigt die Fehlerquote. Unter freiem Himmel wie im Büro gilt: Arbeitgebende stehen bei Hitze und Sonne gegenüber ihren Beschäftigten in der Verantwortung.

Was das Gesetz verlangt

Den Hintergrund liefert die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). „Am Arbeitsplatz muss eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur herrschen, egal, ob sich der Arbeitsplatz im Büro befindet oder unter freiem Himmel“, verweist Jörg Lobe, Leiter Fachbereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei DEKRA, auf die Gesetzeslage. Auch hinsichtlich solarer UV-Strahlung ist der Arbeitgeber gefordert, geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten und seine Belegschaft darüber zu unterweisen. Kennzahlen unter anderem bei der UV-Strahlung: Der lokale und laufend vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlichte UV-Index (UVI).
Welche Gegenmaßnahmen genau, das ergibt sich aus sogenannten Gefährdungsbeurteilungen. Vereinfacht erklärt: „Die Kollegen aus der Arbeitsschutz-Abteilung bewerten die Hitze- oder UV-Belastung am individuellen Objekt, also am Arbeitsplatz vor Ort“, erklärt Lobe. Wer auf keine eigene Arbeitsschutz-Abteilung zurückgreifen kann, kauft sich die Expertise als Dienstleistung ein, zum Beispiel bei DEKRA. „Die Expertinnen und Experten schätzen im ersten Schritt die konkreten Gefährdungen ab, um im zweiten wirksam und zielgerichtet Gegenmaßnahmen zu beschreiben und somit die Gefährdungen so gering wie möglich zu halten.“

Hitzeschutz mit System: Von Rollo bis Sonnensegel

Die technischen Schutzmaßnahmen gegen Hitze und UV-Strahlen am Arbeitsplatz sind vielfältig: Im Büro helfen Rollos, Jalousien oder spezielle Sonnenschutzfolien dabei, Sonnenstrahlen draußen und Räume kühl zu halten. Ventilatoren, am besten mit Schwenkfunktion, ausgiebiges Lüften in den kühlen Morgenstunden und das Vermeiden von unnötig eingeschalteten Wärmequellen wie elektronische Geräte oder Beleuchtung tragen dazu bei, den Arbeitsplatz nicht zur Sauna oder zum Solarium werden zu lassen. Bei Arbeitsplätzen im Freien kommen Überdachungen, Sonnensegel oder auch spezielle, am Körper getragene Sonnenschutzausrüstung zum Einsatz. So bleibt die Haut geschützt. Ein Tipp für zwischendurch: Für kleine Abkühlungen kurz kaltes Wasser über die Handgelenke laufen lassen und natürlich Sonnenschutzmittel verwenden.

26, 30, 35 Grad – Was wann zu tun ist

Auch eine Verschiebung der Arbeitszeiten kann helfen. Lobe: „Wer morgens früher anfängt ist am Nachmittag früher fertig. Also dann, wenn in der Regel die höchsten Tagestemperaturen herrschen.“ Klar, dass die Möglichkeit nicht in allen Berufen in gleichem Umfang besteht. „Reichen die zur Verfügung stehenden Schutzmaßnahmen nicht aus, können durchaus Hitzepausen – immer schon üblich in der Stahlindustrie – zur Option werden.“
Während Gesetzes- oder Verordnungstexte naturgemäß abstrakt formuliert bleiben, setzt die ASR zumindest drei konkrete Schwellenwerte bei der Raumtemperatur: Ab 26 Grad Celsius sollte der Arbeitgeber erste Maßnahmen zur Entlastung ergreifen. Lockerung der Bekleidungsregeln, Bereitstellung von Trinkwasser und Ventilatoren oder Arbeitszeitanpassung lauten hier die Stichworte. Ab 30 Grad Celsius Raumtemperatur müssen wirksame Maßnahmen ergriffen werden, etwa in Form von effektiven Sonnenschutzsystemen. Ab 35 Grad Celsius gilt: Ohne zusätzliche Maßnahmen ist ein Zimmer nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.

Spürbar gestiegene Sensibilität

Was die generelle Sensibilität rund um Hitze und Sonne am Arbeitsplatz angeht, bringt Lobe eine gute Nachricht mit. „Mein Eindruck ist, dass die Sensibilität rund um Arbeitsschutz gerade bei den Arbeitgebern spürbar zugenommen hat.“ Dies aus mehreren Gründen. „Zum einen fordern Beschäftigte ihr Wohlbefinden aktiver ein. Zum anderen sind die Aufsichtsbehörden zunehmend hinter dem Thema her.“ Und obendrein gilt: „Arbeitnehmer, die sich wohlfühlen, arbeiten produktiver und sicherer – und das auch bei sommerlichen Temperaturen.“
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Lesen Sie dazu auch den aktuellen DEKRA Arbeitssicherheitsreport 2025: