Reichweite der EUDR

23. März 2026
Die Entwaldungsverordnung scheint weit weg? Ihre Inhalte für technische Branchen nicht relevant? Doch – denn die Verordnung umfasst deutlich mehr als nur den Food-Sektor.
Prüfen Sie rechtzeitig Ihre Produkte und Lieferketten, denn die EUDR erfasst nicht nur die Rohstoffe selbst, sondern auch Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, z. B.
  • Kautschukprodukte: Reifen, technische Gummiwaren
  • Holzprodukte: Möbel, Bauholz, Zellstoff
  • Palmölprodukte: Lebensmittel, Kosmetik, Reinigungsmittel
  • Rinderprodukte: Fleisch, Leder, Gelatine
  • Kakao- und Kaffeeprodukte: Schokolade, Kakaopulver, Instantkaffee
  • Sojabasierte Produkte: Tierfutter, Lebensmittelzutaten

Die globale Entwaldung als Handelsproblem betrifft nicht nur die Ursprungsländer

Die EU zählt zu den größten Importeuren der genannten Rohstoffklassen. Und genau diese Rohstoffe gehören zu den Haupttreibern globaler Entwaldung, insbesondere in tropischen Regionen wie Südamerika, Afrika und Südostasien.
Es sind genau jene sieben Rohstoffklassen, die für den Großteil der globalen tropischen Entwaldung verantwortlich sind, und zwar mit nicht unerheblichem Einfluss durch unsere europäische Nachfrage.
Die EUDR ist ein zentraler Baustein des Europäischen Green Deals und der Waldschutzstrategie. Die Verordnung ist bereits seit 2023 in Kraft getreten, wobei der Anwendungsbeginn aufgrund von Vorbehalten der Mitgliedsstaaten und daraus resultierenden Überarbeitungen noch bis zum 30. Dezember 2026 verschoben wurde.
Waldverlust kann zu Begünstigung des Klimawandels und zu Verlust von Biodiversität führen sowie auch Störungen in Wasserkreisläufen und Bodendegradation zur Folge haben. Weitere Konsequenzen können z.B. die eingeschränkte Nutzbarkeit von Anbauflächen und eine Verschärfung von Ereignissen wie Überschwemmungen oder Dürren sein. Und durch fehlende CO2-Senken ist natürlich auch ein großer Einfluss auf den globalen Emissions-Haushalt gegeben.
Die Zielstellung der EU besteht nun darin sicherzustellen, dass Produkte, die auf dem europäischen Markt landen und gehandelt werden, nicht zur Abholzung von Regenwäldern oder zur Zerstörung natürlicher Ökosysteme beitragen.
Die Kernpunkte der EUDR-Verordnung umfassen, dass Produkte zukünftig
  • entwaldungsfrei
  • rechtskonform im Herkunftsland produziert
  • vollständig rückverfolgbar sind
Nutzen Sie die Zeit zur rechtzeitigen Vorbereitung auf die Pflichten der Verordnung: verschaffen Sie sich einen Überblick über notwendige To-dos und starten Sie im Idealfall eine Rohstoffanalyse und ein Mapping der eigenen Lieferketten, sowie auch die Stärkung der partnerschaftlichen Kommunikation mit vorgelagerten Marktteilnehmern.
Profitieren Sie davon, sich rechtzeitig vorzubereiten und die Prozesse zur Datenbeschaffung und Risikoanalyse bereits jetzt in Regelabläufe zu integrieren. Unsere Expert:innen begleiten Sie im Bedarfsfall gerne.